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Klimaanpassung

Hitzeaktionsplanung für die kommunale Ebene

Bild: skynesher via Getty Images

Auch wenn es zunächst nicht den Anschein erweckte, der Sommer 2024 war hierzulande erneut deutlich zu warm, gepaart aus einem Wechselspiel anfänglicher Kühle und ausgeprägter, andauernder Hitze zum Ende des Sommers, verdeutlicht durch eine ungewöhnlich hohe Temperaturabweichung im Monat August (Quelle: DWD).

Extremwettererscheinungen wie derartige Hitzeereignisse nehmen, bedingt durch den Klimawandel, nachweislich zu – global wie regional und lokal. Dabei können die hohen Temperaturen Erkrankungen wie Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfe oder Hitzschlag verursachen, und darüber hinaus Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, der Atemwege und Nieren auslösen oder verschlechtern.

Besonders anfällig sind Kleinkinder, Hochaltrige, Schwangere, Kranke und Obdachlose, ebenso wie im Freien körperlich aktive und arbeitende Personen, die besonders exponiert sind. Aktuell berichtet die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) u.a. für Europa einen wachstumsstarken Anstieg des prozentualen Anteils hitzebedingter Verletzungen seit dem Jahr 2000.

Dass extreme Hitzeperioden für die Gesamtbevölkerung eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellen, zeigte insbesondere der Hitzesommer 2003, der in Westeuropa bis zu 70.000 hitzeassoziierte Todesfälle (in Deutschland ca. 9.500) verursachte.

Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) belegen insbesondere für die vergangenen 20 Jahre eine ausgeprägte Zunahme von Hitzeereignissen in Deutschland - zuletzt 2015, 2018, 2019 und 2022. Aktuelle Klimawandelszenarien weisen darauf hin, dass Hitzeextreme in Zukunft häufiger, intensiver und von längerer Dauer vorkommen werden.

Internationale Reaktionen auf Hitzewellen und erste Maßnahmen in Deutschland

Frankreich, Italien und Großbritannien haben relativ zeitnah nach dem extremen Sommer 2003 Hitzeaktionspläne als eine wichtige gesundheitsbezogene Anpassungsmaßnahme erstellt. Hitzeaktionspläne sind ein zentrales Instrument des Hitzeschutzes, sie bündeln verschiedene Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels und sind darauf ausgerichtet die Gesellschaft gegenüber den gesundheitlichen Herausforderungen zunehmender Hitzeereignisse zu ertüchtigen, zu schützen und damit die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) zu steigern. Auf Basis eines 2008 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellten Leitfadens für Hitzeaktionspläne hat die gemeinsame Bund/Länder Ad-hoc Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an den Klimawandel“ im Jahr 2017 „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ für Deutschland eine abgestimmte fachliche Grundlage publiziert, die zwischenzeitlich bundesweit bekannt gemacht wurden und seither für die Erarbeitung erster Hitzeaktionspläne auf Ebene der Kommunen und Länder genutzt werden. 

Da in Deutschland allerdings bislang keine gesetzlichen bzw. technischen Regelungen existieren - weder für einen entsprechenden gesundheitlichen Hitzeschutz/Hitzevorsorge, noch für die spezifische Umsetzung der Handlungsempfehlungen für Hitzeaktionspläne – ist eine harmonisierte Hitzeaktionsplanung im Sinne einer Standardisierung ratsam und hilfreich. Dies wird darüber hinaus gestützt durch aktuelle Forschungsergebnisse einer ersten bundesweiten in 2023 publizierten Studie, die zeigen, dass der Begriff „Hitzeaktionsplan“ von Kommunen unterschiedlich ausgelegt wird. Konkrete Maßnahmen, die Kommunen unter dem Stichwort Hitzeaktionsplan entwickeln, fallen entsprechend vielfältig und unterschiedlich aus. Auch hierdurch begründet sich der Bedarf nach einer abgestimmten Handlungsanweisung.

Leitfaden für Kommunen und wesentliche Bestandteile der VDI-Richtlinie

Die neue Expertenempfehlung VDI-EE 3787 Blatt 13 „Hitzeaktionsplanung“, die voraussichtlich Anfang 2025 erscheinen wird, dient Kommunen als Hilfestellung für einen Handlungsablauf. Unter Berücksichtigung aktueller Literatur aus Wissenschaft und Normung sind konkrete Ansätze für spezifische Umsetzungsoptionen von kurz-, mittel- und langfristigen Anpassungsmaßnahmen beschrieben, die von den Kommunen für einen nachhaltigen hitzebezogenen Gesundheitsschutz ergriffen werden sollten. Dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend obliegt die Umsetzungsverantwortlichkeit primär – jedoch nicht ausschließlich – den Kommunen und ihrer betroffenen Einrichtungen unter Berücksichtigung naturräumlicher Gegebenheiten und lokaler Spezifika. Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung ist die interdisziplinäre und fachübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen in Zuständigkeit befindlichen kommunalen Ebenen (Dienststellen), beispielsweise für Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, Raum- und Grünplanung und Verkehr, sowie der in kommunaler Verantwortlichkeit handelnden Externen, wie soziale Fachstellen und Beiräte.

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Bei Stadtklimaanalysen werden oft Fehler gemacht. Um valide Informationen zu liefern, müssen u.a. Methodik, Eingangsdaten, Darstellungs- und Berichtsform klar sein.

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VDI-EE 3787 Blatt 13

Die VDI-EE 3787 Blatt 13 beschreibt detailliert das mögliche Vorgehen im Umgang mit Hitzeereignissen und in einer auf Prävention ausgerichteten Hitzeaktionsplanung auf kommunaler Ebene für die folgenden Kernelemente:   

  1. Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit   
  2. Nutzung des Hitzewarnsystems   
  3. Information und Kommunikation   
  4. Reduzierung von Hitze in Innenräumen  
  5. Besondere Betrachtung von Risikogruppen   
  6. Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme   
  7. Langfristige Stadtplanung und Bauwesen (Sammlung von Hinweisen und Verweisen zu im Kontext stehenden, existierenden Richtlinien, Normen und Standards) 
  8. Monitoring und Evaluierung der Maßnahmen. 

Mit der Expertenempfehlung „Hitzeaktionsplanung“ begleitet und unterstützt der VDI die Möglichkeit der Umsetzung sowohl (a) der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz aus 2020 und 2022, nach denen in den Ländern und Kommunen bis 2025, unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, flächendeckend Hitzeaktionspläne aufzustellen sind, als auch (b) die entsprechenden Empfehlungen der Gutachten der Sachverständigenräte für Umwelt (SRU), sowie für Gesundheit und Pflege (SVR) aus dem Jahr 2023 hierzu. Die aktuelle übergeordnete politische Entwicklung ist ein essentieller Teil der Arbeiten zur Umsetzung von Maßnahmen zur Hitzevorsorge und Hitzeschutz des Aktionsplans Anpassung III (2020-2025) der DAS.

Im Rahmen der neuen vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie des Bundes trat am 01. Juli 2024 das Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Mit ihm werden die wachsenden Herausforderungen des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes im Kontext einer alternden Gesellschaft bekräftigt. Es betont die Notwendigkeit, auf kommunaler Ebene Klimaanpassungskonzepte mit Maßnahmenplänen unter Berücksichtigung von Hitzeextremen zu erstellen – beispielsweise durch Hitzeaktionspläne.

Über Dr. rer. nat. Hans-Guido Mücke

Dr. rer. nat. Hans-Guido Mücke ist promovierter Humanökologe und Diplom-Geograph. Seit 1994 arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Umweltbundesamt, wo er das WHO-Kooperationszentrum zur Überwachung der Lufthygiene leitet und die stellvertretende Leitung des Fachgebiets „Umweltmedizin, gesundheitliche Bewertung“ innehat. Seit 2008 ist er zentrale Schnittstelle in der Deutschen Klimaanpassungsstrategie und befasst sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere bei Hitzeereignissen. Er berät die Bundesregierung und die WHO und bringt seine Expertise in die VDI-Richtlinienarbeit ein. Aktuell ist er Mitglied der Autorengruppe für die neue VDI-Richtlinie zur kommunalen Hitzeaktionsplanung.

Autor: Hans Guido Mücke

Fachliche Ansprechpartnerin im VDI:
Dipl.-Geogr. Catharina Fröhling
Fokusthema Klimaanpassung
E-Mail: klimaanpassung@vdi.de

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