Ingenieurhilfe
Seit über 100 Jahren unterstützt das Hilfswerk in Not geratene Ingenieure oder deren Hinterbliebene
Seit 1894 betreut die VDI-Ingenieurhilfe unverschuldet in Not geratene Ingenieure oder deren Hinterbliebene. Ursachen der Bedürftigkeit können Unfälle, Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein.
Entsprechend der Satzung kann den speziellen Notlagen entsprechend sehr flexibel gehandelt werden, die Bedürftigkeit muß allerdings nachgewiesen werden. Es wird nicht nur materielle Hilfe gewährt, je nach Einzelfall ist persönliche Beratung, Vermittlung bei Banken oder Behörden ebenso wichtig. Die Fälle werden absolut vertraulich behandelt. Weitere Einzelheiten sind der Infobroschüre zu entnehmen.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet ausschließlich das Kuratorium in Düsseldorf, welches von der Mitgliederversammlung der VDI-Ingenieurhilfe gewählt wird.
Zu beachten ist, dass die Ingenieurhilfe weder Sterbekasse noch Ersatz für nicht ausreichende Altersvorsorge ist.