VDI 2078 „Berechnung der thermischen Lasten und Raumtemperaturen (Auslegung Kühllast und Jahressimulation)
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P 2025-09
VDI 2078
Berechnung der thermischen Lasten und Raumtemperaturen (Auslegung Kühllast und Jahressimulation)
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Ü 2015-06
VDI 2078
Berechnung der thermischen Lasten und Raumtemperaturen (Auslegung Kühllast und Jahressimulation)
- E Entwurf
- Ü Überprüft und bestätigt
- ZA Zurückziehung angekündigt
- Zurückgezogen
- P Projekt
Konformitätserklärung VDI 2078
Die Richtlinie VDI 2078 berücksichtigt ein umfangreiches Validierungsverfahren für Programme mit dem Rechenkern nach VDI 6007 Blatt 1 und für beliebige Programme. Dieses Verfahren stellt mit einer großen Zahl von Testbeispielen (mehr als 25 Testbeispiele zu den Richtlinien VDI 2078 und VDI 6007) mit hoher Wahrscheinlichkeit sicher, dass dasdamit getestete Programm die Anforderungen nach VDI 2078 erfüllt. Die Forderung nach einer Konformitätserklärung stellt sicher, dass das validierte Programm sorgfältig getestet wurde, da andernfalls der Programmersteller bei fehlerhafter Validierung in die Produkthaftung fällt.
Woher bekomme ich die erforderlichen Eingabedaten für die VDI 2078 in den einzelnen Leistungsphasen der HOAI?
Bedenken, dass das genauere Verfahren der neuen VDI 2078 (2015) Probleme bei der Beschaffung der notwendigen Eingabedaten, z.B. für Wandaufbauten, Beleuchtung, Beleuchtungssteuerung, Innenlasten, Betriebs- und Verkehrszeiten etc. verursacht, sind unbegründet.
Auch in der alten VDI 2078 (1996) wurden diese Daten für die Berechnung verwendet, entweder als Default-Werte oder in vereinfachter Form. Die dabei erforderliche Auswahl des richtigen Typraumes und die notwendige Denormierung der Gewichtsfunktionen waren umständlich und bei stark abweichenden Wandaufbauten und/oder Raumgeometrie fehlerhaft. Im frühen Planungsstadium können auch in der neuen VDI 2078 Räume für unterschiedliches Speicherverhalten (XXL, XL, L, M, S und XS) verwendet werden. Die Eingabedaten sind auf der CD vorhanden und sollten vom Software-Hersteller mit den Testbeispielen für die Validierung, wie gefordert, mitgeliefert werden. Damit steht ein Bauteilkatalog für diese Raumtypen mit den Wandaufbauten zur Verfügung. Eine gute Software zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie für bestimmte Eingabedaten auch Default-Werte zur Verfügung stellt. Richtwerte Innenlasten, Beleuchtung etc. können z.B. auch aus DIN 18599 entnommen werden. Alle Daten verfeinern sich im Zuge des Planungsprozesses.
Den Leistungsphasen der Planung unterliegen alle an der Planung beteiligten und alle sind zum Informationsaustausch verpflichtet, was in Zukunft durch BIM sichergestellt wird. Mit der neuen VDI 2078 ist erstmalig auch eine thermisch-energetische Bewertung von Gebäuden, wie z.B. nach DIN 4108-2 (Sommerlicher Wärmeschutz) möglich. Die Bauweise von Gebäuden hat erheblichen Einfluss auf Leistungen und Raumtemperaturen. Es ist die Aufgabe des TGA-Ingenieurs diese Einflüsse zu beachten, die anderen Planungsbeteiligten darauf hinzuweisen und damit einen Beitrag zur Minimierung des technischen und energetischen Aufwands zu leisten.
Erläuterungen und Hilfestellungen zu den aktuellen Fassungen der VDI 2078 und VDI 6007 Blatt 1 bis 3
Grundsätzlich kann die neue VDI 2078 in der veröffentlichten Form angewendet und zur Programmierung herangezogen werden. Die nachfolgend aufgeführten Erläuterungen beinhalten neben der Korrektur einiger Druckfehler, die bei einem Regelwerk von fast 400 Seiten kaum vermeidbar sind, in der Hauptsache Erläuterungen und Hilfestellungen bei der Programmierung. VDI-Richtlinien sind keine Lehrbücher und können eine, über die programmiertechnischen Fähigkeiten hinausgehende, unabdingbare fachliche Qualifikation eines TGA-Ingenieurs nicht ersetzen.
Die Mehrzahl der bisherigen Validierungen wurde bereits vor der „Herausgabe der Erläuterungen und Hilfestellungen“ erfolgreich durchgeführt, was für die Qualität der Richtlinien und des Validierungsverfahrens spricht.
Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte der nachfolgenden Hinweise dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehendeFestlegungen zu verstehen.