VDI warnt vor Lockerung der Maskenpflicht in Innenräumen
Die nach den Ferien in NRW zunächst verfügte Maskenpflicht im Unterricht läuft nun zum Ende August wieder aus. Gleichzeitig ergeben sich Lockerungen der Beschränkungen für Familienfeiern. Dies hält der VDI, insbesondere vor dem Hintergrund der noch immer hohen Infektionszahlen, für verfrüht.
In Schulen ist häufig gar nicht die Möglichkeit zur wirksamen Lüftung gegeben, da vielfach aus Sicherheitsgründen Fenster nur gekippt werden können. Raumlufttechnische Anlagen, die einen hinreichenden Luftwechsel sicherstellen könnten, sind nur in sehr wenigen Schulen vorhanden, Querlüftung zumeist nicht gegeben. Der Luftwechsel in Unterrichtsräumen ist daher in den meisten Fällen nicht hinreichend. Dies führt zu einem Anstieg der Konzentration potenziell virenbelasteter Aerosole über die Zeit.
Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass die erforderliche Fensterlüftung selbst dort, wo sie technisch möglich ist, oft vernachlässigt oder unpraktikabel wird, sobald jahreszeitlich bedingt niedrigere Außenlufttemperaturen vorherrschen. Das Zuführen von kalter Außenluft, die durch die Heizung erwärmt wird, führt zudem zu trockener Luft. In dieser Luft erfüllen dann die Bronchialschleimhäute ihre Schutzwirkung schlechter. So erhöht sich das Infektionsrisiko weiter.
Als Hinweis auf sich verschlechternde Luftqualität kann die CO2-Konzentration im Raum genutzt werden. Wo viel ausgeatmet wird, steigt der CO2-Spiegel und mit ihm die Aerosolkonzentration (siehe auch Richtlinie VDI 6040 Blatt 1, Raumlufttechnik – Schulen - Anforderungen). Sogenannte CO2-Ampeln für Innenräume sind breit verfügbar und kostengünstig. Potenzial zur Senkung des Infektionsrisikos in Innenräumen bieten auch Umluftreinigungsgeräte mit entsprechenden Filtern. Auch neue Technologien sind in Vorbereitung. „Vielleicht“, so VDI-Direktor Ralph Appel, „sind die Hersteller von CO2-Messgeräten und RLT-Anlagen ja bereit, als Nachwuchsförderung Schulen durch kostenfreie oder vergünstigte Bereitstellung von CO2-Ampeln oder Luftreinigungsgeräten zu unterstützen. Und neue Technologien werden wir natürlich begleiten“. In Fällen, wo solche Möglichkeiten nicht genutzt werden, sollte die Maskenpflicht aus Sicht des VDI vorerst aufrechterhalten werden.
Fachlicher Ansprechpartner:
Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik
E-Mail-Adresse: wollstein@vdi.de