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Luftreinhaltung

Die neue TA Luft 2021

Bild: Anton Watman/Shutterstock.com

Die neue TA Luft tritt am 1.12.2021 in Kraft. Die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) dient als Grundlage für die Genehmigung von technischen Anlagen und gibt die Prüfung für zulässige Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen vor. Die Anforderungen orientieren sich am „Stand der Technik“ bzw. den sog. „besten verfügbaren Techniken“ (BVT).

Als Verwaltungsvorschrift (Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) richtet sich die TA Luft in erster Linie an die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden für genehmigungspflichtige industrielle und gewerbliche Anlagen. Sie ist für die Behörden bindend. Behördenvertreter*innen können nur in begründeten Ausnahmefällen von den Anforderungen der TA Luft abweichen. Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen werden zumindest die Anforderungen aus Nr. 4 TA Luft ebenfalls herangezogen. Gegenwärtig sind über 50.000 Anlagen von der TA Luft betroffen. Sie wurde seit ihrem ersten Erlass im Jahr 1964 bereits mehrfach überarbeitet. Die aktuell noch gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2002.

Berücksichtigung neuer EU-Vorgaben

Grund für die aktuelle Neufassung der TA Luft, die bereits 2014 startete, ist die Umsetzung zahlreicher EU-Vorgaben, u. a. das Inkrafttreten der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) im Jahr 2011 und die damit einhergehende neue Verbindlichkeit der aus den BVT-Merkblättern abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen.

Nach der IE-Richtlinie muss sichergestellt werden, dass innerhalb von vier Jahren nach der Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen im EU-Amtsblatt alle betroffenen Anlagen die entsprechenden Emissionsbandbreiten nicht überschreiten. Soweit im nationalen Recht Emissionswerte vorgegeben sind – sei es durch Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift – müssen diese entsprechend angepasst werden. 

Neufassung nach fast 20 Jahren

Am 28. Mai 2021 stimmte der Bundesrat nach vielen, vielen Beratungen, schließlich der Neufassung der TA Luft zu – allerdings unter dem Vorbehalt der Berücksichtigung von mehr als 200 Einzeländerungen. Dem kam die Bundesregierung am 23. Juni 2021 nach, so dass die Neufassung der TA Luft nun – endlich – beschlossene Sache ist. Die neue TA Luft tritt im Dezember 2021 in Kraft.

Die Neufassung betrifft mehr oder weniger die gesamte TA Luft. Insbesondere sind folgende Aspekte relevant:

  • neu aufgenommene Anlagearten, z. B. Biogasanlagen, Anlagen zur Holzpelletherstellung sowie Schredderanlagen
  • Aufnahme der Vollzugsempfehlungen von BVT-Schlussfolgerungen 
  • Verschärfung von Schadstoffdepositionswerten und Neuaufnahme/Reklassifizierung besonders gesundheitsschädlicher Stoffe, die nach aktuellem Wissensstand krebserregend, reproduktionstoxisch oder keimzellmutagen sind oder sein könnten.
  • Neuerungen zur Ermittlung der Schornsteinhöhe im Kontext der Anforderungen an die Ausbreitungsrechnung im Anhang 2.
  • Schutz der Anwohner*innen vor Geruchsbelästigungen durch im Anhang 7 festgelegte Verfahrensweise zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen.
  • Filterung von 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft von großen Tierhaltungsanlagen.

Technische Regeln der KRdL gewährleisten Stand der Technik 

Bereits die TA Luft von 1964 legte fest, dass genehmigungsbedürftige Anlagen mit Einrichtungen zur Begrenzung der Emissionen ausgerüstet werden müssen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Zur Beurteilung, ob der Stand der Technik erreicht wird, sollten fortschrittliche vergleichbare Verfahren und Einrichtungen, die sich im Betrieb bewährt haben, herangezogen werden. In diesem Zusammenhang wurde auf die Technischen Regeln des VDI, genauer: die der heutigen VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss, verwiesen. Ging es anfänglich um den Stand der Technik für die genehmigungsbedürftigen Anlagen, so kam später auch die Forderung hinzu, dass die eingesetzten Messverfahren und Messgeräte dem "Stand der Messtechnik" entsprechen sollen. 

Auch die neue TA Luft enthält an zahlreichen Stellen zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe, wie beispielsweise "Stand der Technik" bzw. "Stand der Messtechnik", Verweise auf VDI-Richtlinien oder auch DIN-Normen des sechs Bände umfassenden VDI/DIN–Handbuchs „Reinhaltung der Luft“. So sind z. B. im Anhang 5 der TA Luft diejenigen VDI-Richtlinien und DIN-Normen der KRdL aufgeführt, die zur Durchführung von Emissionsmessungen sowie zur Emissionsüberwachung einzusetzen sind, oder im Anhang 2 diejenigen, die zur Ausbreitungsrechnung für Gase, Stäube oder Geruchsstoffe zu verwenden sind. Insgesamt stützt sich die TA Luft auf über 100 Technische Regeln der KRdL.

Arbeitsteilung zwischen Gesetzgebung und privater Standardisierung

Der enge Bezug von rechtlichen Regeln und technischen Regeln folgt dem Grundsatz, dass sich Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf die Festlegung der grundlegenden Anforderungen beschränken. Den für die Standardisierung zuständigen Gremien wird die Aufgabe übertragen, die entsprechenden technischen Regeln auszuarbeiten. Auf diese kann dann in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften verwiesen werden. Die damit einhergehende Arbeitsteilung zwischen Gesetzgebung und privater Standardisierung hat in Deutschland eine sehr lange und erfolgreiche Tradition und wurde mit der "Neuen Konzeption" Mitte der 80er Jahre auch auf EU-Richtlinien übertragen. Technische Regeln haben keinen obligatorischen Charakter. Sie werden aber dann verbindlich, wenn gesetzliche oder behördliche Regeln auf sie verweisen. 

Bereits seit 1957 erarbeitet die heutige KRdL in freiwilliger Selbstverwaltung der interessierten Kreise Technische Regeln – VDI-Richtlinien und DIN-Normen – zur Luftreinhaltung, die die Grundlage für eine effiziente und vereinheitlichte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Luftreinhaltung sicherstellen. Die Neufassung der TA Luft war Anlass für die KRdL, zahlreiche VDI-Richtlinien und DIN-Normen neu zu erarbeiten beziehungsweise auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Für die erfolgreiche Fortführung des staatsentlastenden Auftrags und die damit verknüpfte Arbeitsteilung mit der gesetzgebenden Instanz, die nunmehr seit über 60 Jahren praktiziert wird, sieht sich die KRdL auch zukünftig gut gerüstet. Das große Engagement und der enorme Einsatz der 1.200 KRdL-Expertinnen und Experten aus insbesondere Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft stehen dafür mit ihrem hohen Fachwissen bereit.

Ansprechpartner im VDI
Dr.-Ing. Jochen Theloke
Geschäftsführer der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss
E-Mail-Adresse: theloke@vdi.de 

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