Teilnahmebedingungen für die Buchung von digitalen und Präsenzveranstaltungen der VDI e.V.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für Verträge über den Verkauf bzw. die kostenlose Ausgabe von Tickets für den Deutschen Ingenieurstag sowie den Kongress der Young Engineers (im Folgenden „Veranstaltung“) zwischen dem VDI e.V., VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf (im Folgenden „VERANSTALTER“) und den Ticketabnehmerinnen und -abnehmern (im Folgenden Teilnehmenden).
Der VERANSTALTER behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, wobei solche Änderungen in Kraft treten, sobald sie auf der Website veröffentlicht worden sind. Der VERANSTALTER behält sich auch das Recht vor, nach freiem Ermessen und ohne Vorankündigung die Website ganz oder zum Teil einzustellen oder zu verändern.
Durch seine Bestellung erkennt der Teilnehmende diese AGB an. Die Geltung eigener AGB der Teilnehmenden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
I. Allgemeine Regelungen
- Buchung von Tickets, Stornierung
1.1 Vertragsschluss
Nach Versand der Anmeldung (über die Website oder auf anderem Wege) erhält der Teilnehmende zunächst eine Eingangsbestätigung, die noch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der gewünschten Tickets steht. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der VERANSTALTER dem Teilnehmeden eine ausdrückliche Teilnahmebestätigung zuschickt.
1.2 Kein Widerrufsrecht bei Ticketkauf
Auch wenn der VERANSTALTER Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Teilnehmenden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme bzw. im Falle des Kaufs zur Bezahlung der bestellten Tickets.
1.3 Mitteilung des Nichterscheinens bei kostenloser Ticketausgabe
Inhaber von kostenlosen Tickets haben dem Veranstalter eine Verhinderung ihrer Teilnahme unverzüglich in Textform mitzuteilen, damit das begrenzte Platzkontingent an andere Interessenten vergeben werden kann.
1.4 Weitergabe der Tickets
Das Ticket ist personengebunden. Der Teilnehmende ist nicht berechtigt, das Ticket entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Das Ticket darf nicht gemeinsam mit anderen Personen genutzt werden.
1.5 Ticketkontrolle
Die erworbenen Tickets werden digital übermittelt. Bei Betreten einer Präsenzveranstaltung ist das Ticket zur Kontrolle als Ausdruck oder digital (z.B. auf einem Smartphone) vorzuzeigen. Wir behalten uns vor, das Ticket mit einem entsprechenden Ausweisdokument abzugleichen. Bei Online-Veranstaltungen wird dem Teilnehmenden vor der Veranstaltung per e-mail ein Log-in-Code oder Link zum Betreten des digitalen Konferenzraums übermittelt.
- Bezahlung
Im Falle des Ticketkaufs gelten die zusätzlichen Regelungen zu 2.1 und 2.2
2.1 Preise
Sofern die Teilnahme im Anmeldeformular nicht ausdrücklich als kostenfrei bezeichnet wird, gilt der angegebene Preis.
2.2 Preisgestaltung, Leistungsumfang
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Er beinhaltet die Teilnahme an der Veranstaltung mit allen ausgewiesenen Programmpunkten.
- Verlegung/Programmänderung, Absage und Abbruch
3.1 Verlegung/Programmänderung
Der VERANSTALTER behält sich das Recht zur zeitlichen und/oder räumlichen Verlegung der Veranstaltung, von Veranstaltungsteilen sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets ihre Gültigkeit.
Bei einer Verlegung auf einen anderen Tag sowie bei erheblichen Programmänderungen ist der Teilnehmende berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung oder Veranstaltungsteile zurückzutreten. Eine erhebliche Programmänderung liegt vor, wenn der Inhalt (und nicht nur die Schwerpunktsetzung) von Vorträgen, Workshops o.ä. ausgetauscht wird oder Vorträge/Workshops ersatzlos entfallen, nicht dagegen, wenn aus organisatorischen Gründen die Person des Vortragenden bzw. Dozenten ausgewechselt wird.
Bei einer räumlichen Verlegung in eine andere Stadt (nicht aber an einen anderen Veranstaltungsort in der gleichen Stadt) sowie bei einem Wechsel von einer Online- in eine Präsenz-Veranstaltung (nicht aber andersherum) ist der Telnehmer ebenso zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Rücktritt durch den Teilnehmenden ist in Textform zu erklären. Das übermittelte Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit. Im Fall des Ticketkaufs wird der bezahlte Ticketpreis zum Nennwert erstattet. Bei kostenloser Ticketausgabe besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketwerts.
Die endgültige Terminierung einer zunächst nicht oder ausdrücklich vorläufig terminierten Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Teilnehmenden daher nicht zum Rücktritt
3.2 Absage
Der VERANSTALTER ist berechtigt, die Veranstaltung aus sachlichen Gründen, u.a. wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. Sofern ein wichtiger, vom VERANSTALTER nicht beeinflussbarer Grund erst später eintritt (z.B. Erkrankung des Vortragenden, behördliche Anordnung), ist auch eine kurzfristigere Absage möglich.
Bei einer Absage der Veranstaltung verliert das übermittlete Ticket seine Gültigkeit. Im Fall des Ticketkaufs wird der bezahlte Ticketpreis zum Nennwert erstattet. Bei kostenloser Ticketausgabe besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketwerts.
3.3 Abbruch und Wiederholung der VeranstaltungBei Abbruch einer Veranstaltung besteht im Fall des Ticketkaufs kein Anspruch des Teilnehmenden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten. In letzterem Fall wird der bezahlte Ticketpreis zum Nennwert erstattet; bei kostenloser Ticketausgabe besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketwerts..
Bei einer Wiederholung der Veranstaltung, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, vielmehr ist eine Neuanmeldung vorzunehmen.
3.4 Reisekosten
Reisekosten haben die Teilnehmenden selbst zu tragen.
- Urheberrechte
4.1 Veranstaltungsunterlagen
Sämtliche Unterlagen der Veranstaltungen des VERANSTALTER sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmenden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist den Teilnehmenden insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen zu ändern, sie entgeltlich oder unentgeltlich öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
4.2 Verbot der Aufzeichnung
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie von Teilen davon durch den Teilnehmenden ist untersagt.
- Haftung
5.1 Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsinhalte sowie der Unterlagen, ebensowenig für die Verwertbarkeit der Veranstaltung für berufliche oder persönliche Zwecke der Teilnehmenden.
5.2 Der VERANSTALTER haftet unbeschränkt bei der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung von Schäden, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistiger Täuschung oder in Produkthaftungsfällen.
5.3 Im Übrigen haftet der VERANSTALTER bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ferner bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie bei der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen lediglich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung des VERANSTALTERs ausgeschlossen.
- Umfrage
Im Nachgang zu der Veranstaltung wird der VERANSTALTER an die Teilnehmenden eine E-Mail mit einem Link zu einer Umfrage versenden, in der es um die Bewertung der Veranstaltung und ihrer Organisation geht. Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig.
II. Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme an Online- oder Hybrid-Veranstaltungen
- Haftung
In Ergänzung zu den Regelungen nach I. 5. gilt:
1.1 Eine Haftung bei Zugangsmanipulationen durch Dritte für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, Software und Daten Dritter sowie bei Malsoftware Dritter ist ausgeschlossen. Unsere Haftung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des VERANSTALTERs liegen (Verschulden Dritter, schuldhaftes Verhalten eines Teilnehmenden, Fehlanwendungen) über das Internet nicht erreichbar ist.
1.2 Wir weisen ferner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragung in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Teilnehmende ist daher darüber informiert, dass Dritte unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Kommunikationsverkehr einzusehen. Eine hieraus resultierende Haftung ist ausgeschlossen.
III. Zusätzliche Bedingungen für Präsenzveranstaltungen
- Verhalten in der Veranstaltungsstätte
1.1 Hausrecht
Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem VERANSTALTER oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des VERANSTALTERs, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
1.2 Zutritt
Grundsätzlich ist jeder Ticketinhaber zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Ticketinhaber der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn
a) der Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (zB Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom VERANSTALTER zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Teilnehmenden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Teilnehmende gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist;
c) der Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
d) einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.
1.3 Keine Entschädigung
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Teilnehmenden auf Entschädigung.
- Foto- und Filmaufnahmen, Einwilligung des Teilnehmenden
2.1 Verwendungszwecke Foto- und Videoaufnahmen
Auf der Präsenz-Veranstaltung werden durch Mitarbeiter des VERANSTALTER bzw. durch vom VERANSTALTER beauftragte Dienstleister Foto- und/oder Videoaufnahmen von der Veranstaltung und ihren Gästen angefertigt. Die Aufnahmen werden zu folgenden Zwecken genutzt:
- Veröffentlichung auf der Website des VERANSTALTER (VDI e.V.) sowie auf Websites von der VDI Gruppe und Kunden, die an der Veranstaltung mitwirken
- Veröffentlichung auf den Social Media Kanälen des VERANSTALTER und der VDI Gruppe, insb. Twitter, Instagram und LinkedIn
- Veröffentlichung in Printmaterialien und Printmedien des VERANSTALTER und der VDI Gruppe (Eigenveröffentlichungen sowie im Kundenauftrag)
- Weitergabe an Dritte, insbesondere Print- und Onlinemedien zum Zwecke der Berichterstattung
- Dauerhafte Aufbewahrung der Aufnahmen in einem internen Archiv
- Nutzung der Bilder für Werbmaterialien (Online und Offline) sowie Präsentationsvorlagen.
2.2 Rechtgrundlage Panorama- und Großgruppenaufnahmen
Soweit Aufnahmen als Panoramaaufnahmen der Veranstaltung ohne konkreten Fokus auf bestimmte Personengruppen oder als Aufnahmen von Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen auf der Veranstaltung gestaltet sind, erfolgt dies auf der Grundlage des berechtigten Interesses des VERANSTALTERs an der Dokumentation der Veranstaltung und bedarf keiner gesonderten Einwilligung der abgebildeten Personen.
2.3 Einwilligung Individual- und Kleingruppenaufnahmen
Sollte ein Teilnehmender nicht wünschen, dass von ihm individuelle Porträtaufnahmen bzw. gezielte Gruppenaufnahmen bis maximal 10 Personen angefertigt werden, hat er die Möglichkeit, bei Betretern der Veranstaltung am Ort am Check-In eine farbige Plakette abzuholen, die er gut sichtbar im Brustbereich an seiner Kleidung befestigen muss. Hierdurch wird den anwesenden Kameraleuten und Fotografen signalisiert, dass diese Person keine Aufnahmen wünscht. Nimmt ein Teilnehmender ohne eine solche Plakette an der Veranstaltung teil, erklärt er damit konkludent seine Einwilligung in die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen seiner Person sowie in die Nutzung dieser Aufnahmen im unter 2.1 genannten Umfang.
2.4 Widerrufsrecht
Die Einwilligung zu der oben konkret geschilderten Verwendung (Daten, Verwendungszweck und Verwendungsart) von Aufnahmen nach Ziffer 2.3 kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per Mail an datenschutz@vdi.de mit Wirkung für zukünftige Veröffentlichungen widerrufen werden. Vor Widerruf erfolgte Veröffentlichungen dürfen weiter veröffentlicht, verbreitet bzw. online zum Abruf bereitgehalten werden. Bei Widerruf bereits gedruckte Publikationen dürfen verbreitet werden.
- Verwendung der Namensangabe aus der Anmeldung
Beim Erwerb eines Tickets ist schon aus Abrechnungsgründen die Angabe des vollen Namens des Teilnehmenden zwingend erforderlich. Der Name wird außerdem auf ein Namensschild für Teilnehmende von Präsenzveranstaltungen gedruckt und zur Erstellung von Teilnehmendenlisten verwendet. Beide Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich. Der Teilnehmende kann frei entscheiden, ob er sein Namensschild sichtbar trägt.
- Nachweis Sonderpreise
Sofern ein an bestimmte Voraussetzungen geknüpfter Sonderpreis (z.B. für Studenten) in Anspruch genommen wird, ist während der Teilnahme an der Veranstaltung ein entsprechendes Nachweisdokument bereit zu halten, da sich der VERANSTALTER vorbehält, die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Sonderpreises zu prüfen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird der Differenzbetrag zum vollen Preis nachberechnet.