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KIWiR: AI Act - was kommt da auf uns zu?

Beschreibung

AI Act - Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz auf EU-Ebene - Was kommt da auf uns zu?


Am 13. Juni 2024 verabschiedeten EU-Parlament und EU-Rat den sogenannten AI Act. Diese Verordnung ist für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und ab dem 02.08.2026 anwendbar.

 

 


Aber: einzelne Teile, gerade die zu Verboten und Hochrisiko-KI-Systemen, gelten bereits ab dem 02.02.2025 bzw. ab dem 02.08.2025. Die Vorgaben sind entsprechend umzusetzen.


Was bedeutet das für uns als Nutzende und Anwendende von KI-Systemen in Unternehmen? Welche „Rolle“ haben die Unternehmen beim Einsatz von KI-Systemen nach der KI-VO? Was passiert mit unseren Prompts und den darin enthaltenen Informationen im Rahmen der Nutzung der KI-Systeme? Wann liegt ein KI-System vor und wie soll die Einhaltung der Vorgaben der KI-VO denn überhaupt überprüft und kontrolliert werden?


Fragen über Fragen - was kommt da auf uns zu? Auf der Basis Ihrer Fragen schauen wir uns gemeinsam die KI-VO an und besprechen, was das für Ihre Nutzung von KI im Unternehmen bedeuten kann.


Frau Astrid Christofori, Rechtsanwältin und im Bereich KI auch als Dozentin tätig, stellt uns wesentliche Inhalte der KI-Verordnung vor.

Wir freuen uns auf die anschließende Diskussion mit Ihnen.


 

 

 

 

 

 

 

Vortragende

Astrid Christofori

Auf einen Blick

Datum
09.01.2025
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Organisation
Ruhrbezirksverein e.V.
AK ETHIK
Ansprechperson
Ulla Ham, Marius Pracht
Ort
Haus der Technik
419
Hollestraße 1
45127 Essen
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