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VDI-Policy Factsheet Ingenieurgesetze auf den Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ begrenzen

Auf einen Blick

Ausgabedatum
2020-11
Typ
Policy Factsheet
Herausgeber
VDI-Politik und Gesellschaft
Beschreibung

Wer sich in Deutschland „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ nennen darf, ist seit den 1970er Jahren in den unterschiedlich gestalteten Ingenieurgesetzen der Bundesländer geregelt. Eine Vereinheitlichung ist für die Rechtssicherheit in ganz Deutschland dringend nötig. Die direkte Umsetzung des Musteringenieurgesetzes (MIngG) in der Fassung vom Juni 2018 ist dabei das bevorzugte Mittel. Die Umsetzung des MIngG wurde von der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen, wird aber teilweise immer noch in Frage gestellt. Ursache ist die unterschiedliche Auffassung, wie hoch der Anteil der Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (kurz „MINT“) im Bachelorstudium sein soll. Obwohl die Ingenieurgesetze sich ausschließlich auf den Schutz der Berufsbezeichnung konzentrieren sollten, formulierte das MIngG einen Kompromiss, in dem mindestens 50 % MINT-Anteil im Bachelorstudiengang gewährleistet sein muss. Dieser Kompromiss sollte dringend von allen Beteiligten anerkannt werden, um die Freiheiten der Hochschulen in den Studiengängen nicht einzuschränken und endlich die Vereinheitlichung der Gesetze umzusetzen.

Das VDI-Policy Factsheet zum Thema Ingenieurgesetze bündelt Fakten und formuliert auf deren Grundlage Empfehlungen an Politik und Öffentlichkeit auf maximal zwei Seiten. 
 

Zugehörige Datei
2020_11_VDI_Policy_Factsheet_Ingenieurgesetze.pdf
Ansprechperson
VDI-Büro Berlin
Christian Krause
krause_c@vdi.de
Tel. +49 30 275957-13

VDI-Fachbeirat Ingenieurausbildung
Dr. Saša Peter Jacob
jacob@vdi.de
Tel. +49 211 6214-513
Stichworte
Policy Factsheet, Politikrelevante Papiere, Ingenieurausbildung

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