VDI-Policy Factsheet Ingenieurgesetze auf den Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ begrenzen
Auf einen Blick
- Ausgabedatum
- 2020-11
- Typ
- Policy Factsheet
- Herausgeber
- VDI-Politik und Gesellschaft
- Beschreibung
-
Wer sich in Deutschland „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ nennen darf, ist seit den 1970er Jahren in den unterschiedlich gestalteten Ingenieurgesetzen der Bundesländer geregelt. Eine Vereinheitlichung ist für die Rechtssicherheit in ganz Deutschland dringend nötig. Die direkte Umsetzung des Musteringenieurgesetzes (MIngG) in der Fassung vom Juni 2018 ist dabei das bevorzugte Mittel. Die Umsetzung des MIngG wurde von der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen, wird aber teilweise immer noch in Frage gestellt. Ursache ist die unterschiedliche Auffassung, wie hoch der Anteil der Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (kurz „MINT“) im Bachelorstudium sein soll. Obwohl die Ingenieurgesetze sich ausschließlich auf den Schutz der Berufsbezeichnung konzentrieren sollten, formulierte das MIngG einen Kompromiss, in dem mindestens 50 % MINT-Anteil im Bachelorstudiengang gewährleistet sein muss. Dieser Kompromiss sollte dringend von allen Beteiligten anerkannt werden, um die Freiheiten der Hochschulen in den Studiengängen nicht einzuschränken und endlich die Vereinheitlichung der Gesetze umzusetzen.
Das VDI-Policy Factsheet zum Thema Ingenieurgesetze bündelt Fakten und formuliert auf deren Grundlage Empfehlungen an Politik und Öffentlichkeit auf maximal zwei Seiten.
- Zugehörige Datei
- 2020_11_VDI_Policy_Factsheet_Ingenieurgesetze.pdf
- Ansprechperson
-
VDI-Büro Berlin
Christian Krause
krause_c@vdi.de
Tel. +49 30 275957-13
VDI-Fachbeirat Ingenieurausbildung
Dr. Saša Peter Jacob
jacob@vdi.de
Tel. +49 211 6214-513 - Stichworte
- Policy Factsheet, Politikrelevante Papiere, Ingenieurausbildung
Als VDI-Mitglied finden Sie alle VDI-Publikationen auch im geschlossenen Mitgliederbereich "Mein VDI".