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VDI 6022

Hygiene in RLT-Anlagen sicherstellen

Richtlinienreihe VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“

Bild: Africa.Studio/Shutterstock.com

Richtlinienreihe VDI 6022 "Raumlufttechnik, Raumluftqualität"

Ziel der Richtlinienreihe VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ ist die Schaffung von gesundheitlich zuträglicher Atemluft in Gebäuden. Diese Richtlinienreihe beschäftigt sich daher mit der Hygiene raumlufttechnischer Anlagen und Geräte. Dabei ist das Minimalziel, dass die in den Raum abgegebene Luft nicht schlechter ist als die vom Gerät oder der Anlage angesaugte Luft. Die Raumlufttechnik darf also nicht selbst Quelle von Verunreinigungen sein. Einige Richtlinien der Reihe befassen sich auch mit der Bewertung der Raumluftqualität, und zwar unabhängig von der vorhandenen oder ggf. nicht vorhandenen Lüftungstechnik.

Die in der VDI-MT 6022 Blatt 2 definierten Schulungen für alle mit der Lufthygiene befassten Personen werden seit 1998 von vielen Institutionen angeboten, sodass bis heute über 20.000 Personen nach VDI 6022 qualifiziert werden konnten.

Wichtiger Hinweis an Schulungsteilnehmende

Durch VDI-Schulungspartnerschaften und den damit einhergehenden Qualitätsmaßnahmen sorgt der VDI dafür, dass Schulungsteilnehmende die Schulungsinhalte nach Vorgaben der Richtlinie VDI-MT 6022 Blatt 2 vermittelt bekommen.

Am Markt gibt es Anbieter für Lufthygiene-Schulungen, die „Schulungen nach VDI 6022“ anbieten, ohne Schulungspartner des VDI zu sein. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese keiner Qualitätskontrolle des VDI unterliegen und möglicherwesie nicht die Vorgaben der VDI-MT 6022 Blatt 2 erfüllen. Teilnehmer dieser Schulungen erhalten keine VDI-Urkunde.

Unsere offiziellen Schulungspartner finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Aktuell veröffentlichte und gültige Blätter der VDI 6022

Schulungen nach VDI 6022

Schulungen nach VDI 6022

Grundlage der Schulungen sind die Richtlinien VDI-MT 6022 Blatt 2 "Raumlufttechnik, Raumluftqualität; Qualifizierung von Personal für Raumlufttechnik und Raumluftbefeuchtung“ und die VDI 6022 Blatt 4 "Raumlufttechnik, Raumluftqualität; Qualifizierung von Personal für Hygienekontrollen, Hygieneinspektionen und die Beurteilung der Raumluftqualität".

Für eine hygienisch einwandfreie Planung, Errichtung, Instandhaltung, Hygienekontrolle und Hygieneinspektion von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) und Geräten sind neben umfangreichen Kenntnissen über die Funktion und Wirkung von RLT-Anlagen ausreichende Kenntnisse der Hygiene und Mikrobiologie sowie praktische Erfahrungen im Umgang mit RLT-Anlagen notwendig.

Eine Qualifizierung nach VDI 6022 ist freiwillig, leistet jedoch einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Qualitätssicherung. Wenn die Lehrinhalte gemäß der Richtlinie vermittelt wurden, besteht bei einem Rechtsstreit die Sicherheit, qualifiziertes Personal ausgewählt zu haben, da der Lehrplan durch den Prozess der Konsensfindung nach VDI 1000 abgesichert ist und daher als Bestandteil einer allgemein anerkannten Regel der Technik gelten kann.

Der VDI führt die Schulungen nicht selbst durch, sondern arbeitet mit lizenzierten Schulungspartnern zusammen. Die Inhalte und Abläufe der Schulungen sind bereits in den jeweiligen VDI-Richtlinien definiert. Schulungsteilnehmer erhalten einen Sonderdruck der zugrundeliegenden Richtlinien.

Die Hygieneschulungen werden für unterschiedliche Zielgruppen angeboten.

Zielgruppe: 

Die Hygieneschulung Kategorie A richtet sich an Personen, die RLT-Anlagen und -Geräte hygienebewusst planen und verantwortlich errichten, warten, überwachen oder inspizieren. Dazu gehören z. B. Meister, Techniker oder Ingenieure in der Fachrichtung „Technischen Gebäudeausrüstung“, „Versorgungstechnik“, Planer und FM-Verantwortliche in Unternehmen. 

Eine Qualifikation in der Kategorie A ist erforderlich zur Durchführung folgender Aufgaben: 

  • Montage von RLT-Anlagen und -Geräten 
  • Durchführung von Hygieneinspektionen (Erst- und Wiederholungsinspektionen) nach VDI 6022 Blatt 1 inklusive Bewertung der Zuluftqualität und Blatt 6
  • Durchführung von Unterweisungen in der Kategorie C 
  • Anleitung und Kontrolle von Mitarbeitern in der Kategorie B

Eine Person mit Mindest-Qualifikation A ist zu beteiligen bei:

  • der hygienegerechten Planung von RLT-Anlagen, wie Anlagenkonzeption, Anlagenaufbau, Geräteauswahl und Ausschreibung
  • der hygienegerechten Herstellung von Komponenten von RLT-Anlagen und -Geräten und
  • der Erstellung/Prüfung von Dokumenten für Vertrieb und Dokumentation von RLT-Anlagen und -Geräten. 

Voraussetzungen:

  • mindestens ein Abschluss als Meister, Techniker oder Ingenieur in der Fachrichtung "Technische Gebäudeausrüstung", "Versorgungstechnik" oder gleichwertiger Fachrichtung mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen oder
  • bestandene Ausbildung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie (z. B. Facharzt für Hygiene, Mikrobiologe) oder gleichwertige Ausbildung und mindestens fünfjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Raumlufttechnik oder
  • alternativ, Zulassung mit Einzelfallprüfung der individuellen Fachkompetenz (In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail an: pqz@vdi.de)

Schulungsinhalte:

Hygienegrundlagen in der Lüftungstechnik 

  • mikrobiologische und chemische Zusammenhänge
  • Zusammenhänge zwischen Zuluftqualität, Zuluftvolumenstrom, Raumlasten, Raumluftqualität, Atemluftqualität und Raumluftströmung und 
  • Fragen der empfundenen Luftqualität

Medizinische Aspekte

  • Typische Erkrankungen, Befindlichkeitsstörungen, Leistungsbeeinträchtigungen
  • Zusammenhänge zwischen gebäude- und anlagenbezogenen Ursachen von Erkrankungen in Innenräumen
  • Anforderungen an Planung, Herstellung, Errichtung, Wartung und Betrieb von RLT-Anlagen und -Geräten

Aufbau und Funktion von RLT-Anlagen

  • Bauelemente von RLT-Anlagen, insbesondere Luftfilter, Luftbefeuchter, Kühler, Wärmerückgewinnungsanlagen
  • Anforderungen bei Anlagenplanung und -sanierung
  • Zusammenhänge und Hintergründe des Entstehens hygienischer Problemzonen und ihre Vermeidung
  • Grundlagen der Messtechnik zur Überwachung von RLT-Anlagen

Physikalische Messverfahren

  • Makroskopischer und messtechnische Erkennung und Bewertung von Hygienemängeln, Techniken zur Erfassung mikrobiologischer Parameter
  • maßgebende Rechtsvorschriften und technische Regeln für den Betrieb von RLT-Anlagen
  • Erfahrungsaustausch und Diskussion

Schriftliche Abschlussprüfung

Zielgruppe:

Die Hygieneschulung Kategorie B (1 Tag) richtet sich an Personen, die RLT-Anlagen und -Geräte warten, instandhalten und reinigen. Dazu gehören z. B. Hausmeister, Techniker, Meister und Monteure in der technischen Gebäudeausrüstung und FM-Dienstleister. 

Eine Qualifikation in der Kategorie B ist erforderlich zur hygienegerechten Durchführung folgender Aufgaben: 

  • einfache betriebliche Tätigkeiten an RLT-Anlagen und -Geräten (z.B. Reinigungsarbeiten, Luftfilterwechsel, Keilriemenwechsel) 
  • Montage von Geräten und Komponenten der RLT-Anlage oder dezentraler Geräte zur Raumlüftung
  • Hygienekontrollen nach VDI 6022 Blatt 1 

Voraussetzung:

  • abgeschlossene branchenspezifische Berufsausbildung als Geselle/Facharbeiter oder
  • mehrjährige Erfahrung in der Montage oder Instandhaltung von RLT-Anlagen oder
  • erfolgreicher Abschluss einer Zugangsqualifizierung (Basiswissen Raumlufttechnik) durch behördliche Institutionen, z. B. der Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern und anschließende mehrmonatige Berufserfahrung 

Schulungsinhalt: 

Hygienegrundlagen in der Lüftungstechnik

  • Gesundheitsgefahren durch schlechte RLT-Hygiene
  • Hygieneanforderungen

Anforderung an Errichtung und Wartung von RLT-Anlagen

  • Hygienisch relevante Komponenten von RLT-Anlagen, insbesondere Luftfilter, Luftbefeuchter, Kühler, Wärmerückgewinnungsanlagen
  • Chemische und mikrobiologische Zusammenhänge des Entstehens hygienischer Problemzonen und ihre Vermeidung
  • Hygienetätigkeiten im Rahmen der Wartung
  • Checkliste für regelmäßige Hygienekontrollen

Erkennung sichtbarer Folgen von Hygienemängeln, orientierende Keimzahlbestimmung

  • Erkennen und Bewerten von kritischen Befunden
  • Schutzmaßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

Maßgebende Rechtsvorschriften, technische Regeln für den Betrieb und die Wartung von RLT-Anlagen

Erfahrungsaustausch und Diskussion

Schriftliche Abschlussprüfung

Zielgruppe:

Eine Qualifikation in der Kategorie WKT ist erforderlich zur Durchführung folgender Aufgaben: 

  • einfache betriebliche Tätigkeiten an dezentralen Luftbefeuchtern
  • Errichtung von dezentralen Befeuchtungsanlagen
  • Hygienekontrollen nach VDI 6022 Blatt 6 

Bei der Planung und Herstellung von dezentralen Befeuchtungsanlagen ist eine Person mit Mindest- Qualifikation WKT zu beteiligen. 


Voraussetzung:

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Geselle/ Facharbeiter oder
  • mehrjährige Erfahrung in der Instandhaltung von Luftbefeuchtern 

Schulungsinhalt: 

  • Grundlagen (Allgemein, Mikrobiologie, Thermodynamik)
  • Überwachung von Anlagen
  • Instandhaltung von Anlagen
  • Maßgebende Rechtsvorschriften, technische Regeln für den Betrieb und die Wartung von dezentralen Luftbefeuchtern

Zielgruppe 

Seit dem 30.06.2024 sind keine Auffrischungsschulungen zur Aktualisierung der Gültigkeit von VDI 6022 Urkunden mehr möglich.

Weiterhin gelten folgende Regularien:

  • VDI-Urkunden, die zwischen dem 1. Juli 2011 und 31. Dezember 2017 ausgestellt wurden, konnten durch Auffrischungslehrgänge verlängert werden. Die Frist für den Besuch eines solchen Lehrgangs ist am 20. Juni 2024 abgelaufen. VDI-Urkunden aus dieser Zeit, welche nicht aufgefrischt wurden, haben ihre Gültigkeit verloren. Es muss eine neue Basisschulung absolviert werden.
  • VDI-Urkunden, die vor dem 1. Juli 2011 erlangt wurden, haben grundsätzlich keine Gültigkeit mehr.
  • VDI-Urkunden, die nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurden, sind weiterhin uneingeschränkt gültig.

Der VDI empfiehlt eine Neuschulung in jedem Falle nach 5 Jahren

Wichtiger Hinweis                        

VDI-geprüfter Referent können nur Personen werden, die für einen VDI-Schulungspartner tätig sind. Die Referentenbescheinigungen sind mit einem entsprechender Vermerk versehen. Bisherige Referentenbescheinigungen sind von nun an ungültig und die Werbung mit diesen  „VDI-geprüften Referenten“ somit unzulässig. Referenten sind über den VDI-Schulungspartner zu melden, für den sie tätig sind. 

Voraussetzungen für eine Referententätigkeit nach VDI-MT 6022 Blatt 4 bei VDI-Partnerschulungen

Die Referenten und Trainer müssen über gesicherte fachliche Kenntnisse auf anlagentechnischem und/oder hygienisch-mikrobiologischem Gebiet sowie mindestens mehrjährige praktische Erfahrung mit RLT-Anlagen und dezentraler Befeuchtung verfügen.

Um den am Erwerb einer Qualifikation nach Kategorie A, B oder WKT interessierten Personen eine Möglichkeit der Qualitätssicherung zu geben, bietet die VDI-GBG interessierten natürlichen oder juristischen Personen eine VDI-Schulungspartnerschaft an. Interessierte Referenten können nach Vorlage ihrer Ausbildungs- und ausführlichen Erfahrungsnachweise, der Manuskripte für die Schulung sowie der dazu formulierten Prüfungsfragen eine Bestätigung als qualifizierter Referent für VDI-6022-Schulungen durch die VDI-GBG erhalten. Die VDI-Schulungspartnerschaft ist ein Beitrag der VDI-GBG zur Qualitätssicherung der Schulungen.

Referent(in) Technik: 

  • Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Studiums im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung oder Versorgungstechnik oder 
  • Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Studiums im Bereich Ingenieurwesen, Physik oder vergleichbar und nachfolgender Erfahrung in der Raumlufttechnik oder 
  • Nachweis der erfolgreichen Ausbildung zum Meister oder staatlich geprüften Techniker im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung oder Versorgungstechnik oder 
  • Bescheinigungen der Qualifikation im Bereich der Raumlufttechnik/Versorgungstechnik von behördlichen/staatlichen Stellen oder Kammern

Zusätzlich: 

  • Nachweis der bestandenen Prüfung in der Kategorie A nach VDI 6022 durch VDI-Urkunde und
  • Nachweis aktueller Praxiserfahrung (mindestens fünfjährige praktische Erfahrung) in der Anwendung der VDI 6022 Blatt 1 

Referent(in) Hygiene:

  • Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen naturwissenschaftlichen Studiums oder des medizinischen Studiums mit nachfolgender Qualifizierung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie oder 
  • Bescheinigungen der Qualifikation im Bereich der Hygiene/Mikrobiologie/mikrobiologischen Schadstoffe in Innenräumen von behördlichen/ staatlichen Stellen oder Kammern 

Zusätzlich:

  • Nachweis der bestandenen Prüfung in der Kategorie A nach VDI 6022 durch VDI-Urkunde und
  • Nachweis aktueller Praxiserfahrung bei der Anwendung der VDI 6022 Blatt 1 sowie
  • Nachweis der mindestens fünfjährigen praktischen Erfahrung im Bereich der Raumlufttechnik und der Hygiene lüftungstechnischer Anlagen und gegebenenfalls Luftbefeuchtung oder vergleichbarer Erfahrung 

Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde kann mit folgenden Unterlagen geführt werden:

  • Studienzeugnisse/Diplomurkunden, Meisterbrief oder Technikerurkunde
  • Arbeitszeugnisse und Beschäftigungsnachweise
  • VDI-Urkunde Kategorie A nach VDI 6022 über erfolgreiche Teilnahme an einer VDI-Partnerschulung
  • Eigenerklärung bei Selbstständigen
  • Manuskript für die Schulung für den entsprechenden Themenbereich (Hygiene oder Technik) sowie der dazu formulierten Prüfungsfragen

Die obigen Nachweise können nur über einen aktuellen VDI-Schulungspartner eingereicht werden.

VDI-Schulungspartnerschaft

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG) bietet interessierten Schulungsträgern eine VDI-Schulungspartnerschaft zur Qualitätssicherung an. Diese Schulungspartnerschaft basiert auf einem Vertrag zwischen dem Schulungsträger und der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Der Vertrag sieht u. a. vor, dass bei Partnerschulungen ausschließlich Referent(inn)en eingesetzt werden, die die Anforderungen nach VDI-MT 6022 Blatt 2 erfüllen. Das bedeutet konkret, dass die Referent(inn)en selbst an einer Schulung nach VDI 6022 teilgenommen haben. Eine Schulung der Kategorie A, B und WKT muss von zwei Referent(inn)en durchgeführt werden, jeweils für die Teilgebiete Technik und Hygiene. Eine Personalunion der beiden Funktionen „Referent T“ und „Referent H“ im Rahmen einer Schulung ist nicht möglich. 

Voraussetzungen zum Abschluss eines Schulungspartnervertrags mit der VDI-GBG

Während die Anerkennung der Referenten personenbezogen ist, basieren Partnerschulungen auf einem Schulungspartnervertrag zwischen dem Schulungsträger (der juristischen oder natürlichen Person, die verantwortlich die Schulungen veranstaltet) und der VDI-GBG. Eine Partnerschulung kann nur stattfinden, wenn der Schulungsträger einen beiderseits unterschriebenen Schulungspartnervertrag und Referent(inn)en mit jeweils einer gültigen Referentenbescheinigung (Technik und Hygiene) einsetzt. 

Ablauf bis zum Abschluss des Schulungspartnervertrags

Der Schulungspartner erhält einen personalisierten Vertragsentwurf von der VDI-GBG.
Der Schulungspartner schickt den einseitig unterschriebenen Vertrag an die Geschäftsstelle der VDI-GBG. Der Vertrag wird begleitet von:

  • der Benennung von mindestens zwei (jeweils einmal Hygiene, einmal Technik) Referent(inn)en mit gültiger Referenten Urkunde
  • einem kompletten Satz der für die Schulung vorgesehenen Folien/Schulungsunterlagen (mit Ausnahme des Sonderdrucks der Richtlinie)
  • den Prüfungsfragebogen

Die Geschäftsstelle der VDI-GBG prüft diese Unterlagen; erfüllen die Unterlagen die Anforderungen, schickt die Geschäftsstelle den Vertrag – nunmehr beiderseits unterschrieben – zurück; der Schulungsträger kann nun die VDI-Partnerschulungen veranstalten.

Anmerkung: Die Prüfung der Unterlagen leistet die Hauptgeschäftsstelle der VDI-GBG ohne Kosten für die Schulungspartner. Unvollständige Unterlagen werden nicht in der Geschäftsstelle der VDI-GBG abgelegt oder zwischengespeichert, sondern zur Entlastung zurückgeschickt (bei Papier) oder gelöscht (bei elektronischer Einreichung). Bei Neueinreichung ist daher wieder ein vollständiger Satz Unterlagen erforderlich.

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6022

Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 6022? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Grundsätzlich kann eine Erstinspektion von einem A-geschulten gemacht werden.
Der VDI-geprüfte Fachingenieur RLQ verfügt über eine höhere Qualifikation, alle Details und Unterschiede der Qualifikationen sind in VDI 6022 Blatt 4 beschrieben.

Antwort:

Die Geräte werden jetzt gleichartig behandelt wie RLT-Anlagen, das ist eine wesentliche Änderungen gegenüber der früheren Fassung der 6022.

Antwort:

Die VDI 6022 Blatt 1 beschreibt die Aufgaben und Tätigkeiten einer Hygieneinspektion. Einzelheiten werden in den Schulungen der Kategorie A nach VDI 6022 Blatt 4 vermittelt. Eine Teilnahme an einer solchen Schulung ist Voraussetzung für die fachgerechte Durchführung einer Hygieneinspektion nach VDI 6022. Alle Schulungsangebote finden Sie unter: www.vdi.de/6022.

Antwort:

Der Weißdruck ist im Juli 1998 veröffentlicht worden.

Antwort:

Der Weißdrucke der Richtlinien VDI 6022 Blatt 1 und VDI 6022 Blatt 6 werden zum 1. Januar 2018 erwartet.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Manuela Schuhmann
Ihre Ansprechpartnerin zu Richtlinien-Schulungen

Manuela Schuhmann

Dipl.-Ing. (FH) Björn Düchting
Ihr Ansprechpartner zur VDI 6022

Dipl.-Ing. (FH) Björn Düchting

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