VDI 6000 Sanitärtechnik - Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Die Richtlinienreihe VDI 6000 gibt Hinweise zur Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und zur Ausstattung der Sanitärräume selbst. In den einzelnen Blättern der Reihe werden Sanitärräume für unterschiedliche Nutzungszwecke behandelt:
- Wohnungen
- Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- Versammlungsstätten und Versammlungsräume
- Hotelzimmer
- Seniorenwohnungen, Seniorenheime
- Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
- Vorgefertigte Sanitär-Bauelemente (Fertigsanitärräume, Installationssysteme)
Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6000
Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 6000? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.
Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.
Antwort:
In der Regel gilt ein Weißdruck so lange als verbindlich, wie er nicht durch einen neuen Weißdruck ersetzt ist. Ein Gründruck (Entwurf) ersetzt also normalerweise einen Weißdruck nicht. Derzeit ist also streng genommen der "alte" Weißdruck noch das Maß der Dinge. Er ist so verbindlich, wie eine allgemein anerkannte Regel der Technik eben sein kann. Und das bedeutet, dass Sie durchaus im eigenen Ermessen davon abweichen können, dann aber eben nicht die Vermutungswirkung für sich beanspruchen können, das Werk sei, sofern es die Richtlinie erfüllt, mängelfrei.
Nun haben wir hier die Sondersituation, dass es einen neuen Gründruck gibt, der vermutlich auch noch eine Weile Bestand haben wird. Es gibt im neuen Gründruck einige Änderungen gegenüber dem Weißdruck von 2008, die sich durch veränderte Nutzungsgewohnheiten und Weiterentwicklung der Produkte und der Technik ergeben haben, aber auch dadurch, dass die Reihe VDI 6000 mit dieser Überarbeitung eine grundlegenden Änderung der Systematik erlebt.
Von daher kommen Sie u. E. im Moment nicht umhin, beide Papiere zu kennen und an den Stellen, wo der neue Entwurf etwas anderes nahe legt als der gültige Weißdruck, nach Ihrem Sachverstand zu entscheiden ob die neuen Angaben anwendbar sind. Sofern dem so ist, wäre unsere Empfehlung, dem neuen Gründruck zu folgen, weil dieser den aktuellen Stand widerspiegelt. Empfehlenswert ist es, in solchen Fällen mit dem Auftraggeber zu reden und mit ihm ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln (und schriftlich niederzulegen).
Antwort:
Bei wandhängenden WCs ist tatsächlich vieles genormt, nicht aber bei den Stand-WCs. Hier haben die Hersteller Spielraum, sodass nicht a priori davon auszugehen ist, dass jedes WC passt.
Antwort:
Der Brausekopf ist üblicherweise höhenverstellbar angebracht, um der unterschiedlichen Körpergröße der Benutzer Rechnung zu tragen. Eine Standardhöhe ist uns nicht bekannt und erscheint allerhöchstens bei Brausen sinnvoll, deren Strahl sich mit zunehmender Entfernung vom Brausekopf nicht wesentlich aufweitet.
Antwort:
Das A & O ist die Gebrauchstauglichkeit der Anlagen. Diese ist letztendlich geschuldet. Die angegebenen Maße von sanitären Ausstattungsgegenständen sind i. W. eine Darstellung des Status quo, nicht jedoch eine Anforderung. (Wobei hier die Frage ist, auf welche Ausgabe der VDI 6000 Blatt 1 - den alten Weißdruck oder den neuen Gründruck - Sie sich beziehen. Wir haben nämlich bei der Überarbeitung einige der Maße nach neueren Entwicklungen angepasst.) Sanitäre Ausstattungsgegenstände dürfen jede Abmessung haben, die als gebrauchstauglich gelten kann; wir greifen nicht in die Gestaltungsfreiheit der Hersteller solcher Produkte ein.
Was die Barrierefreiheit betrifft, empfehlen wir, zusätzlich VDI 6008 Blatt 2 zu beachten.
Wenn explizit "nach VDI 6000 Blatt 1" vereinbart ist, sollten Sie über etwaige Abweichungen und deren Gründe mit dem Auftraggeber reden und gemeinsam entscheiden (und die Entscheidung dokumentieren). Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen nach Fertigstellung nicht bei der Abnahme oder nachher vor einem Gericht irgendwelche Überraschungen ins Haus stehen, die schlicht dadurch zustande kommen, dass man aneinander vorbei kommuniziert hat.
Antwort:
Der Ausschuss beschäftigt sich mit der Problematik, wie die "Personenstandsbarriere", die durch den bislang gewohnten binären Personenstand m/w entsteht, ausgeräumt werden kann. Es sind erste Lösungsansätze im Gespräch, die in Richtung eines Design for all gehen. Dabei werden die Lösungen für Bestandsgebäude andere sein müssen als für Neubauten. Die Interessen transidenter und intersexueller Menschen werden im Ausschuss durch Vertreterinnen der dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) vertreten.
Antwort:
Die Ausstattung der in Kinderbetreuungseinrichtungen der verschiedenen Arten vorkommenden Sanitärräume ist in VDI 6000 Blatt 6, Tabelle 1, dargestellt. Die Tabelle verrät Ihnen auch, wie viele entsprechende Sanitärobjekte Sie in Abhängigkeit von der Anzahl der betreuten Kinder Sie vorsehen müssen. Ich sehe hier keine Unklarheit in Bezug auf Ihre Frage. Bitte sehen Sie mir daher nach, wenn ich hier von einer Kommentierung der Richtlinie absehe.