VDI 6000 Sanitärtechnik - Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Die Richtlinienreihe VDI 6000 gibt Hinweise zur Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und zur Ausstattung der Sanitärräume selbst. In den einzelnen Blättern der Reihe werden Sanitärräume für unterschiedliche Nutzungszwecke behandelt:
- Wohnungen
- Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- Versammlungsstätten und Versammlungsräume
- Hotelzimmer
- Seniorenwohnungen, Seniorenheime
- Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
- Vorgefertigte Sanitär-Bauelemente (Fertigsanitärräume, Installationssysteme)
Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6000
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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.
Antwort:
Die Bewegungsflächen, die die zur Benutzung des Objekts erforderlichen Flächen darstellen, sind in Schulen und Wohnungen dieselben. Für die Argumentation ist also unerheblich, aus welchem Blatt die Angabe entnommen ist. In Wohnungen hat man kein Problem mit der Überschneidung von Bewegungs- und Verkehrsflächen, weil sich dort bestimmungsgemäß immer nur eine Person im Sanitärraum befindet. Es muss also niemand die Bewegungsfläche durchqueren, während ein Sanitärgegenstand genutzt wird. In Schulen ist das anders: Dort ist davon auszugehen, dass gleichzeitig mehrere Personen den Sanitärraum nutzen (Dafür sind die drei Handwaschbecken ja gerade gedacht.) Folglich muss der "Verkehr" so geführt werden, dass er die Benutzung nicht stört.
Antwort:
Sie haben noch einen wesentlichen Punkt in der VDI 6000 übersehen: Bewegungs- und Verkehrsflächen dürfen bei Sanitärräumen, die bestimmungsgemäß von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden können, nicht überlappen. Das bedeutet, dass von der Wand aus gesehen zunächst die Waschbeckentiefe zu berücksichtigen ist, dann die Bewegungsfläche (siehe VDI 6000 Blatt 1, Bild 1), und dann die Verkehrsfläche ("Gangbreite") und dann streng genommen der Handtuchhalter.
Antwort:
Das hängt vom Bundesland ab, siehe https://www.dihk.de/branchen/tourismus/rechtliche-grundlagen/gaststaettenverordnung. Zu beachten ist, dass jede Gaststätte auch eine Arbeitsstätte ist, nämlich für das Personal. Je nach Ausprägung (In welchem Rahmen werden Lebensmittel verarbeitet? Küche?) sind ggf. noch besondere Hygienevorgaben zu beachten.
Antwort:
.Für den Krankenhaus- und Pflegebereich sollte man das mit der Unfallkasse abklären. Evtl. ist es nämlich keine Empfehlung, sondern eine Vorschrift. In Pflegebereichen ist aber u. E. in jedem Fall ein Verbrühungsschutz erforderlich. Die Gefährdung der Benutzer ist durch körperliche und/oder kognitive Einschränkungen immer höher als bei Menschen ohne Einschränkungen.
Bei Duschen würde ich im Krankenhaus auf alle Fälle auf Thermostat drängen. Auf bestimmten Stationen muss da sogar der "38°C Knopf" blockiert werden. Bei Waschbecken gibt es nur wenige Anbieter, die direkt einen Thermostat als Waschbeckenstandarmatur haben. Meist sind das nur Einhebelmischer. Bei Wandarmaturen gibt es da wohl mehr Auswahl.Bei Einhebelmischern gibt es die Möglichkeit einer sogenannten mechanischen Heißwassersperre durch eine Winkelbegrenzung des Hebels. Die lässt sich natürlich durch Schließen des kalten Eckventiles außer Kraft setzen. Andererseits sind im Krankenhaus ja i.d.R. Wandarmaturen vorgeschrieben, die keine Eckventile haben. Wandarmaturen waren früher durchgängig auch in den Patientenzimmern üblich. Das wurde in den letzten Jahren aber aufgeweicht, so dass in den Patientenzimmern nun teilweise auch Standarmaturen zum Einsatz kommen. Alternativ gibt es Thermostate, die bei Standarmaturen unter dem Waschbecken angeordnet werden und zwischen den Eckventilen und dem Waschbecken zwischengeschaltet sind. Bei manueller Einstellung (Zwangsbeimischung Kaltwasser) ist der Nachteil, dass heißes Wasser austritt, wenn der Kaltwasserzulauf abgesperrt ist oder sich die Temperatur verändern kann, wenn sich Drücke im System ändern. Beim thermischen Verbrühschutz (selbstregelnde Armatur) ist demgegenüber der Vorteil, dass auch dann kein heißes Wasser austritt, wenn kein Kaltwasser ansteht.
Antwort:
Die Richtlinie VDI 6000 enthält nur Festlegungen zu den Bewegungsflächen für Sanitärobjekte. Diese sind als die Flächen definiert, die zur Benutzung des jeweiligen Objekts erforderlich sind. Geringfügige Abweichungen sind, v. a. im Bestandsbau, durchaus möglich, vorausgesetzt, die Gebrauchstauglichkeit des Sanitärraums oder -objekts ist nachweislich gegeben. Bei einer Dusche wird eine Mindestbewegungsfläche mit einer Breite von 80 cm angegeben. Nun kann man daraus nicht direkt ableiten, dass der Durchgang mindestens 80 cm breit sein muss. Er muss aber so breit sein, dass nicht nur ein normalgewichtiger Mensch, sondern evtl. auch ein übergewichtiger oder bewegungseingeschränkter Mensch ohne Schwierigkeiten die Dusche benutzen kann. Ich würde davon ausgehen, dass das bei 70 cm noch weitgehend gegeben ist, bei 60 cm hätte ich schon Bedenken.
Antwort:
Sie beziehen sich auf Tabelle 3. Ich lese diese Tabelle wie Sie und stimme Ihnen zu, dass in der Tat, wenn bei zweibündigen Anlagen 1,25 m möglich sind, dies umso mehr möglich sein sollte, wenn gegenüber eine Wand ist. (Da kann einem ja keiner entgegenkommen.)