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VDI 6000 Sanitärtechnik - Ausstattung von und mit Sanitärräumen

Die Richtlinienreihe VDI 6000 gibt Hinweise zur Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und zur Ausstattung der Sanitärräume selbst. In den einzelnen Blättern der Reihe werden Sanitärräume für unterschiedliche Nutzungszwecke behandelt:

  • Wohnungen
  • Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
  • Versammlungsstätten und Versammlungsräume
  • Hotelzimmer
  • Seniorenwohnungen, Seniorenheime
  • Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
  • Vorgefertigte Sanitär-Bauelemente (Fertigsanitärräume, Installationssysteme)

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6000

Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 6000? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Die Anforderungen an Toiletten für die Beschäftigten eines Betriebs, hier die Lehrer, werden in ASR 4.1 beschrieben. Da abhängig von der Anzahl der Beschäftigten nicht nur ein WC vorhanden sein muss, sollten Sie diese ASR, die frei verfügbar im Internet steht (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-1.pdf?__blob=publicationFile&v=3) besser in Gänze lesen, insbesondere aber Abschnitt 5.2.

Antwort:

<p>1. Wiewohl Defis von der Bundesärztekammer positiv gesehen werden, weil man hofft, dass sie die doch erschreckend hohe Zahl von mehr als 100000 Toten im Jahr durch plötzlichen Herztod mindern könnten, gibt es m. W. bislang keine Verpflichtung, sie vorzuhalten. Viele Unternehmen halten sie dennoch freiwillig vor.<br /> 2. Auch hier ist mir nicht bekannt, dass es eine Verpflichtung gäbe, eine gesonderte Dusche für Lehrer vorzuhalten. (Anders ist es bei Lehrertoiletten: Die ASR fordern, dass für die Beschäftigten separate Toiletten vorzuhalten sind.)&nbsp;</p>
<p>Es gibt aber noch einen weiteren&nbsp;Aspekt, der zwingend zu beachten ist: Bei der Umwidmung des Raums <strong>muss</strong> die vorhandene Trinkwasser-Installation <strong>bis zum letzten durchströmten T-Stück zurückgebaut</strong> werden, um eine durch Stagnation bedingte Verkeimung (insbes. die Vermehrung von Legionellen) zu vermeiden. <strong>Einfach nur die Dusche und ggf. Waschbecken usw. abbauen und Leitungen mit Stopfen versehen geht nicht! </strong>Es ist auch dringend angeraten, die Auslegung der Trinkwasser-Installation noch einmal anzuschauen: Es kann sein, dass die vorhandenen Leitungen nach Rückbau eines Teils der Installation zu groß ausgelegt sind. Dann müsste der Minderverbrauch durch Zwangsentnahme ausgeglichen oder die Installation neu dimensioniert werden.&nbsp;</p>

Antwort:

<p>Ein Verbot ist mir nicht bekannt. Ich würde persönlich jedoch davon abraten, da nach meiner Einschätzung bei solchen Türen die Gefahr größer ist, dass sich Kinder die Finger klemmen oder aber die Türen beim Pendeln Kinder treffen.&nbsp;</p>

Antwort:

<p>Die Tür ist nicht zwingend. Die ASR stellen fest, dass es keine direkt Sicht auf die Urinale geben soll. Daraus könnte man bei Vorhandensein einer solchen ableiten, dass es eine Tür geben sollte.&nbsp;Mit Blick auf das Schamgefühl der Menschen ist die Tür empfehlenswert, wenn es ohne sie eine Sichtverbingung zu den Urinalen gäbe.<br /> Damit erübrigt sich die Antwort auf die zweite Frage. Kleiner Hinweis aber: Wenn eine Tür eingebaut wird, bitte darauf achten, dass die Tür nicht in eine Bewegungsfläche hinein aufschlägt. Der Klassiker ist es unter beengten Verhältnissen gerne, dass man bei der Urinalbenutzung eine Türklinke ins Kreuz bekommt.</p>

Antwort:

ASR V3r.2: "An Arbeitsstätten, die ganz oder teilweise öffentlich zugänglich sind, stellt das Bauordnungsrecht der Länder auch dann Anforderungen an die Barrierefreiheit, wenn dort keine Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind."
Sie müssen das also mit Ihrer Bauaufsicht klären.

Antwort:

Es gibt einige Stellen, an denen VDI 6000 über die Empfehlungen der ASR hinausgeht. Diese abweichenden Festlegungen wurden vom Richtlinienausschuss seinerzeit ganz bewusst so getroffen, weil die Festlegungen der ASR nur Mindestvorgaben sind.
Korrekt ist auch, dass die ASR in der Gesetzespyramide über der VDI 6000 steht, will sagen: ASR *müssen* Sie einhalten, VDI 6000 als allgemein anerkannte Regel der Technik sollten Sie möglichst auch einhalten, dürfen aber aus gutem Grund davon abweichen. (Interessant ist die Frage, was ein "guter" Grund ist.)

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 6000

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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