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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Negative Verbräuche gibt es nicht. Sie könnten ja nur auftreten, wenn Ihre Heizung Energie ins Heizsystem einleiten würde (ähnlich, wie Strom aus eigener Erzeugung, beispielsweise durch PV-Anlagen, ins öffentliche Netz rückgespeist wird). Es gibt aber bei Verdunstern etwas anderes, nämlich die sogenannte Kaltverdunstungsvorgabe. Was verbirgt sich dahinter? Die im Röhrchen enthaltene Flüssigkeit verdunstet ja auch im Sommer, ohne dass geheizt würde. Diese Kaltverdunstung sollen Sie nicht als scheinbaren Verbrauch bezahlen müssen. Aus diesem Grund werden alle Verdunsterröhrchen etwas „überfüllt“. (Etwas technischer ausgedrückt: Die Röhrchen haben alle einen Offset.) Das bedeutet, dass der Flüssigkeitsspiegel in der ersten Zeit nach dem Austausch der Röhrchen (Jahreswechsel) zunächst noch nicht bei Null steht, sondern etwas höher, scheinbar eben bei negativen Verbräuchen. Die ersten Wochen der Einsatzzeit eines neuen Verdunsterröhrchens verheizen Sie daher im Prinzip Ihren „Sommerbonus“. Das ist im Regelfall aber nicht merkbar, da nach einem Jahr Gebrauch abgelesen wird, wenn keine negativen Werte mehr auftreten. Nicht ganz trivial ist die Verteilung der Kaltverdunstungsvorgabe bei einem Mieterwechsel. Dazu gibt es bei den Abrechnungsdienstleistern komplizierte Rechenvorschriften.

Antwort:

Dass keine Rohre sichtbar verlegt sind, bedeutet nicht, dass es keine Rohrwärme gibt, siehe dazu auch die beiden Fragen vom 12/9/2014. Das Auftreten der Rohrwärme wird nicht aus Merkmalen des Heizungssystems (z. B. eben sichtbar frei verlegten Rohren) abgeleitet, sondern statistisch aus gemessenen Daten ermittelt, siehe Frage vom 8/12/2014.

Antwort:

Ihr „Heizverhalten“ ist nicht die einzige Größe mit Einfluss auf den Verbrauch. Machen wir ein Gedankenexperiment und gehen mal von einer intuitiven Definition von „Heizverhalten“ aus: wir halten in etwa dieselbe Temperatur ein, die zur Behaglichkeit erforderlich ist. Wärme fließt immer von warm (= drinnen) nach kalt (= draußen). Ihr Verbrauch an Heizwärme ist die Wärmemenge, die nachgeliefert werden muss, um die Solltemperatur zu halten, auch wenn die Wärme nach außen abfließt. In einem „Norm-Winter“ fließt eine bestimmte Menge Wärme ab. Es ist klar, dass in einem harten (= besonders kalten und/oder besonders lange dauernden) Winter mehr Wärme abfließt und nachgeliefert werden muss als in einem Norm-Winter oder gar einem milden Winter. Schwankungen sowohl im Gesamtverbrauch als auch in den Rohrwärmeeinheiten sind daher auch bei identischem Heizverhalten eher die Regel als die Ausnahme.

Antwort:

Nein, das ist nicht Thema dieser Richtlinie. Der möglicherweise dadurch entstehende Fehler dürfte allerdings auch deutlich unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze liegen.

Antwort:

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben, welcher Grundkostenanteil im Rahmen der Vorgaben der HeizkV zu wählen ist. Ein hoher Grundkostenanteil ist auf jeden Fall immer dann zu wählen, wenn echte Fixkosten entstehen. Das ist z. B. bei Fernwärme der Fall, wenn durch den Leistungspreis ein hoher Kostenanteil verursacht wird. Wenn andere objektive Sachverhalte vorliegen, die zu einer unplausiblen Kostenverteilung führen, kann dies auch eine Umstellung auf 50/50 begründen. Da es (bislang – eine in Arbeit befindliche Richtlinie soll das ändern) keine klaren Vorgaben gibt, ist jede Mehrheitsentscheidung durch einzelne Eigentümer zunächst einmal anfechtbar. Eine parallele Anwendung von VDI 2077 Beiblatt und Anpassung des Grundkostenanteils würde man in Ihrem Fall nicht empfehlen. Rohrwärme sollte durch VDI 2077 Beiblatt korrigiert werden, alle anderen Einflüsse gegebenenfalls durch die Anpassung der Grundkosten. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Kostenabtrennung für Warmwasser mit Wärmezähler. Im Warmwasseranteil sind natürlich auch Verteilverluste enthalten, die sich letztlich wie Rohrwärme auswirken. In der Korrektur nach VDI 2077 Beiblatt sind diese allerdings nicht enthalten. D. h. es wäre sehr logisch, die Heizkosten nach VDI 2077 Beiblatt zu korrigieren, für die Warmwasserkostenverteilung dagegen eine Anpassung des Grundkostenanteils.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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