VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung
Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.
Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte
Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077
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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.
Antwort:
Die Abrechnung von solarthermischen Anlagen wird in VDI 2077 Blatt 3.3 beschrieben. Die Richtlinie können Sie in einer öffentlichen Auslegestelle (https://www.vdi.de/technik/richtlinien/auslegestellen/) einsehen oder beim Beuth Verlag (www.beuth.de) erwerben. Wir können Ihnen leider keine Auszüge kostenfrei zur Verfügung stellen.
Antwort:
Haben Sie die Richtlinie vorliegen und ist die Aussage darin unklar?
Falls ja, bitten wir um einen konkreten Hinweis, wo Sie Interpretationshilfe benötigen. Wir möchten jedoch nicht in diesem FAQ Informationen aus der Richtlinie wiederholen, da die auszugsweise Veröffentlichung häufig zu Fehlinterpretationen führt.
Antwort:
Unterschiedliche Vorlauftemperaturen entlang eines Einrohrstrangs werden bei der Korrektur mit dem Bilanzverfahren nicht berücksichtigt. Beim Einsatz des sogenannten messtechnischen Verfahrens erfolgt eine implizite Berücksichtigung durch den Zählwert des am Strang installierten Heizkostenverteilers.
Antwort:
Unterschiedliche Vorlauftemperaturen entlang eines Einrohrstrangs werden bei der Korrektur mit dem Bilanzverfahren nicht berücksichtigt. Beim Einsatz des sogenannten messtechnischen Verfahrens erfolgt eine implizite Berücksichtigung durch den Zählwert des am Strang installierten Heizkostenverteilers.
Antwort:
Die Richtlinie wurde im Oktober 2018 durch ihre überarbeitete Fassung ersetzt, die unter der Nummer VDI 2077 Blatt 3.5 verfügbar ist. VDI-Richtlinien sind über VDI-Richtlinien-Auslegestellen oder durch Kauf beim Beuth Verlag (www.beuth.de) allgemein verfügbar. Ein direkter Bezug über den VDI ist nicht möglich.