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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Der Wärmefluss von warm nach kalt, ist ein physikalischer Vorgang, der nach Naturgesetzen stattfindet und prinzipiell mit sehr hoher Genauigkeit messbar und berechenbar ist. Das bedeutet nicht, dass jedermann diesen Vorgang mit grundlegenden Physik- und Mathe-Kenntnissen in dieser Genauigkeit nachvollziehen kann, selbst WENN – und das ist nicht der Fall – beliebiger Messaufwand betrieben würde. Der Messaufwand hat sich im Sinne der Zahlenden nach dem Nutzen zu richten, d. h. die Messung darf nicht im Extremfall mehr Kosten verursachen als es zu verteilen gilt. Man könnte daher sagen, wir schauen nur mit einem Auge hin, weil es zu teuer wäre mit beiden Augen und Brille hinzuschauen. Bei der Bewertung der gemessenen Zahlen, die nur ein unvollständiges Bild liefern, muss man nun versuchen, die Puzzleteile, die man nicht sieht, auf Basis der Naturgesetzlichkeiten und bestimmter Annahmen zu rekonstruieren. Solche Annahmen sind immer ein Stück weit willkürlich, aber mit viel Fleißarbeit, u. a. vielen „Was-wäre-wenn“-Analysen der Werte aus Tausenden von Anlagen, die im Ausschuss VDI 2077 durch sehr erfahrene Fachleute geleistet wurden, kann man die Willkür minimieren, indem man diejenigen Annahmen herausdestilliert, bei denen der „Fehler“ am geringsten ist. Ich bin als Betreuer des Ausschusses, der jede einzelne Sitzung miterlebt hat, überzeugt, dass dies sehr gewissenhaft geschehen ist, und dass die getroffenen Angaben fundiert und so „richtig“ wie möglich sind.
Mir persönlich ist im Verlauf der Diskussionen auch absolut klar geworden, dass die Erwartung, man könne eine Heizkostenabrechnung mit elementaren Rechenkenntnissen lückenlos nachvollziehen, in keiner Weise gerechtfertigt ist. (NachRECHNEN ist übrigens noch längst nicht dasselbe wie nachVOLLZIEHEN und VERSTEHEN!) Dass etwas nicht jedermann einsichtig ist, bedeutet, jedoch nicht, dass es falsch wäre. Der Ausschuss VDI 2077, der mit Fachleuten aus allen interessierten Kreisen (Abrechner, Vertreter der Mieter und der Wohnungswirtschaft, Forschung und Lehre, öffentliche Hand) zusammengesetzt ist, ist überzeugt, dass das Verfahren zu mehr Verursacher- und Kostengerechtigkeit führt.

Antwort:

Die Verbrauchseinheiten sind in der Tat nur Zählerwerte, denen rein rechnerisch ein Gegenwert zugewiesen wird. Es ist also nicht so, dass hier ein Perpetuum mobile geschaffen würde. Die Zählerwerte können nur das an Wärme berücksichtigen, was über den Heizkörper abgegeben wird, an dem sie hängen. Die Rohrwärme kommt zusätzlich dazu; folglich kommen die Rohrwärmeeinheiten obendrauf. Optimal i. S. einer trennscharfen Erfassung wäre es, wenn man an jeder Rohrleitung jeweils vor und hinter der Nutzeinheit (Wohnung) messen könnte, wieviel Energie in die jeweilige Wohnung hinein abgegeben wurde. Der Aufwand dafür wäre jedoch um ein Vielfaches teurer als der Verbrauch, den man dadurch besser zuordnen könnte. Da für die Erfassung ein Wirtschaftlichkeitsgebot gilt (Es soll genau nicht so sein, dass Sie im Extremfall mehr Kosten für die Erfassung und Abrechnung als für die Beheizung Ihrer Wohnung haben.), tut man das nicht. Wie kann man dann abschätzen, wie viel Wärme Nutzer A und wie viel Nutzer B bekommt? Über die jeweils im Bereich der Nutzeinheit liegende Rohrlänge: 5 m Rohr werden bei ungefähr gleichem Temperaturunterschied in etwa doppelt so viel Wärme abgeben wie 2,5 m. Man hat nicht immer das Glück, dass die Rohre sichtbar verlegt sind und ihre Länge direkt gemessen werden kann. Kennt man die genaue Rohrlänge nicht, weil die Rohre ja in den Wänden oder Böden liegen, kann man doch in aller Regel davon ausgehen, dass sie in allen Wohnungen gleich verlegt sind, sodass die Rohrlänge in etwa flächenproportional ist. So ist – grob vereinfacht – die Argumentation. Zulässig ist diese Art der Verteilung aufgrund einer Öffnungsklausel in der Heizkostenverordnung, die besagt, dass unter bestimmten Bedingungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (Als solche gelten VDI-Richtlinien.) abgerechnet werden darf. Dass Sie Ihre Stockwerksabzweigung absperren, um die Rohrwärmeabgabe zu unterdrücken, ist einerseits nicht vorgesehen, andererseits kann auch keiner überprüfen, ob Sie sie nicht ab und zu doch aufdrehen. Von muss man davon ausgehen, dass Ihnen die Wärme angeboten wird und dass Sie sie nutzen. Wenn es allerdings so ist, dass im Haus eine horizontale Verteilung vorliegt und jede Wohnung ihr eigenes Strangventil hat, dann könnte man einmal überprüfen, ob der Einbau von Wärmezählern an der Stockwerksabzweigung nicht doch sinnvoll ist. Sie brauchen dann pro Wohnung einen Wärmezähler, der direkt misst, was an Wärme in diese Wohnung hinein abgegeben wird. Die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern entfallen dann. Ein Wärmezähler kostet m. W. zwar so viel wie rund fünf Heizkostenverteiler, aber Sie brauchen dann eben auch nur einen je Wohnung und es sollte keinen Zweifel mehr an der trennscharfen wohnungsweisen Erfassung geben.

Antwort:

Danke für Ihr Feedback. Dass sich der Grundgedanke der VDI 2077 Beiblatt wie ein roter Faden durch viele Beiträge zieht, ist keine Überraschung; es ist eben der Grundgedanke. Die von Ihnen zitierte Webseite ist ansprechend gemacht. Es ist gut nachvollziehbar, dass eine solche Seite, die Menschen, die der Meinung sind ungerecht behandelt zu werden, in dieser Meinung bestärkt, attraktiv wirkt. „Gute Argumente“, wie von Ihnen reklamiert, kann ich aber nicht finden. Wenn ich die von Ihnen zitierte Passage lese, denke ich an Ausschussdiskussionen, bei denen wir Statistiken über Tausende von Anlagen und die auftretenden Kostenfehler analysiert haben. Mit dem aus diesen Analysen resultierenden Wissen erkennt man schnell, dass das Zitat allenfalls Halbwahrheiten enthält, die einer gründlichen Untersuchung nicht standhalten. Es ist völlig klar, dass ein sogenannter Vielverbraucher, der aufgrund des Abrechnungsverfahrens ungerechtfertigt mit Rohrwärmeeinheiten anderer Nutzer belastet wird, umso stärker entlastet wird, je höher sein gemessener tatsächlicher Verbrauch ist. Dabei ist die Entlastung des einzelnen Entlasteten natürlich auch viel größer als die Mehrbelastung der anderen. Kein Wunder; lassen Sie uns ein Gedankenexperiment durchführen. Wir haben 10 EUR Kosten auf 10 Personen zu verteilen. Naheliegend ist eine Gleichverteilung: Jeder zahlt einen 1 EUR. Wir könnten aber auch – die Gründe seien jetzt mal unerheblich – 9 Leute nur 90 Cent zahlen lassen. Damit die 10 EUR bezahlt werden, muss dann einer 1,90 EUR zahlen, mehr als doppelt so viel wie die anderen! Sie werden jetzt sagen, dass im Fall der Heizkosten der eine ja auch mehr verbraucht. Tut er. Unbestritten. Die Ungerechtigkeit kommt jetzt erst: Er bezahlt nicht nur das, was er messbar verbraucht, sondern bekommt für jede Einheit, die gemessen wird, nochmal etwas obendrauf. Warum? Weil die Messung bei jedem Nutzer nur einen Teil des tatsächlichen Verbrauchs „sieht“. Die Verteilung erfolgt nur nach dem Gesehenen, obwohl bekanntermaßen ein (für die Messgeräte) „unsichtbarer“ Verbrauch vorhanden ist, den man (mit mehr Aufwand) auch nutzergerecht zuordnen könnte. Physikalisch wäre es vermutlich kein Problem, jedem viel, viel genauer als nach aktueller Technik üblich genau seinen Verbrauch zuzuordnen. Es ist nur nicht sinnvoll – und ganz sicher auch nicht in Ihrem Sinn. Wenn eine um 1 EUR verbesserte Genauigkeit 100 EUR kostet, dann zahlt man meist doch lieber den 1 EUR, zumal, wenn man gar nicht genau weiß, ob man ihn zu viel oder zu wenig zahlt. Die VDI 2077 Beiblatt beschreibt ein Verfahren, dass aus Sicht der Fachleute im Ausschuss einen sinnvollen Kompromiss zwischen Genauigkeit der Verteilung und Mehraufwand darstellt.

Es ist auch klar, dass die Schlussfolgerung „Sparen lohnt sich nicht!“ völlig abwegig ist. Wenn das Nutzerkollektiv insgesamt höhere Kosten verursacht, zahlt auch der einzelne Nutzer mehr. Am kostengünstigsten wird es, wenn alle sparsam sind. Erfahrungsgemäß zeigen viele Menschen nur dann Kostenbewusstsein, wenn es um ihr eigenes Geld geht. Aus genau dem Grund hat die Heizkostenverordnung zum Ziel, dass jeder das zahlt, was er bekommt. Und genau das wollen wir mit VDI 2077 Beiblatt erreichen.

Zu Ihrer Abrechnung: Es ist kaum möglich, per Ferndiagnose zu erkennen , warum der Energieberater der Verbraucherzentrale Ihre Heizkostenabrechnung nicht nachvollziehen konnte. Es könnte daran liegen, dass sie nicht die nötigen Daten enthält, aber auch daran, dass der Energieberater selbst das recht komplexe Verfahren nicht hinreichend verinnerlicht hat. Es sagt indessen nicht aus, dass Ihre Abrechnung fehlerhaft wäre. Das kann nur eine detaillierte Überprüfung durch einen Sachverständigen ans Licht bringen, der Zugriff auf alle Daten der Liegenschaft hat.

Antwort:

Die in der Anfrage zum Ausdruck kommende Frustration über die scheinbare (!) Mehrbelastung ist verständlich, zeugt aber von einem Missverständnis: Es handelt sich nicht um eine Mehrbelastung für Sie, sondern um den AUSGLEICH einer bisher erfolgten falschen Zuordnung von Kosten. Das bedeutet im Klartext: Früher haben Nachbarn einen Teil Ihrer Heizkosten bezahlt und genau das wird jetzt ausgeglichen. Lesen Sie dazu gerne auch den Rest des FAQ; die Fragestellung taucht immer wieder auf und wird einige Male detailliert erläutert. Nächster Punkt: "Gleiches Heizverhalten" bedeutet übrigens nicht zwingend identischen Verbrauch, da jeder Winter anders verläuft. Schlussendlich behaupten Sie, man habe nun keinen Anreiz mehr zum Sparen: Es dürfte einsichtig sein, dass alle mehr bezahlen, wenn mehr verbraucht wird. (Auch das taucht in anderen Beiträgen bereits auf.) Die Heizkostenabrechnung sollte nachprüfbar sein. Sollten Ihnen dazu Angaben fehlen, bitten Sie Ihren Vermieter, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnungsmodalitäten sind in der Heizkostenverordnung bzw. in VDI 2077 Beiblatt detailliert nachvollziehbar erläutert.

Antwort:

Ich setze im Folgenden voraus, dass Sie die Rohrwärmeproblematik in ihren Grundzügen verstanden haben. (Falls nicht, bitte die früheren Fragen und Antworten lesen, insbesondere die ersten paar vom August 2014.) Die in Ihre Wohnung gelieferte Wärme besteht aus Wärme, die über die Heizkörper abgegeben wird, und solcher, die von unzureichend gedämmten Rohren abgegeben wird. Erstere wird von den Heizkostenverteilern in Verbrauchswärmeeinheiten gezählt, letztere muss rechnerisch ermittelt werden und schlägt sich in den Rohrwärmeeinheiten nieder. Dass die Rohrwärmeeinheiten von Jahr zu Jahr schwanken, erscheint nicht ungewöhnlich, da sie auch vom (Heiz-)Verhalten anderer Mieter abhängen. Eine Überprüfung Ihrer Heizkostenabrechnung bietet Ihnen als Service beispielsweise die Verbraucherberatung an. Dieser Service ist i. Allg. sehr preiswert. Sehr gute Experten in diesem Bereich hat u. W. die Verbraucherberatung Stuttgart.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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