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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Sie erkennen völlig richtig, dass die Dämmung der Leitungen in einem Teil der Nutzeinheiten das bei den restlichen Nutzeinheiten bestehende Problem bei undifferenzierter Behandlung „maskiert“. Ohne die Problematik differenziert zu betrachten (, was aus der Ferne ohnedies nicht möglich ist), sagt mir mein Bauchgefühl, dass die teilweise vorhandene Dämmung die Kostenverschiebungen möglicherweise sogar verschlimmert. Hier ist also eine differenzierte Betrachtung der beiden Gruppen „gedämmt“ und „ungedämmt“ geboten, wenn man die Rohrwärme richtig zuordnen will. Dazu wäre es erforderlich, die Norm-Wärmeleistungen der ungedämmten und gedämmten Rohre zu bestimmen und die jeweils in den Nutzeinheiten liegenden Rohrlängen per Aufmaß zu bestimmen. Sie beschreiben in Ihrer zweiten Frage, dass man sich sogar Mühe gegeben hat, in einem Teil der Nutzeinheiten die „Rohrwärme“ zu erhöhen, indem man die Rohre mäandern lässt und als Fußbodenheizung nutzt. (Damit stellt sich die Frage eigentlich gar nicht mehr, ob Rohrwärme vorliegt.) Eine nachträgliche Anbringung von Dämmung ist daher weder gewünscht noch vermutlich überhaupt möglich. Wenn es sich um ein Heizungssystem mit horizontaler Verteilung handelt und die Nutzeinheiten hinreichend groß sind, könnte man über die Anbringung von Wärmezählern an den Stockwerksabzweigen nachdenken. Das wäre sicherlich die sauberste, wenngleich nicht die kostengünstigste Lösung. (Ein Wärmezähler kostet ein Mehrfaches dessen, was ein Heizkostenverteiler kostet; allerdings wäre nur ein Wärmezähler je Nutzeinheit nötig, wogegen man einen Heizkostenverteiler je Heizkörper braucht.) Alternativ bleibt aus meiner Sicht nur die oben beschriebene differenzierte Betrachtungsweise mit Verteilung der Rohrwärme nach Rohrlängen und -wärmeleistungen. 

Antwort:

Die Rohrwärmeproblematik ist am besten zu verstehen, wenn man der Energie entlang der Versorgungskette folgt: Sie bekommen Energie in Form von Brennstoff (z. B. Gas oder Öl) ins Haus geliefert. Die entsprechenden Kosten sind anhand von Rechnungen feststellbar. Erster Schritt ist die WärmeERZEUGUNG: Der Brennstoff wird in Wärme umgewandelt, die z. T. als Nutzwärme zur Verfügung steht, zum anderen Teil in Form von Verlusten „verschwindet“. Die genaue Größe dieser Verluste ist in aller Regel bekannt. Die Nutzwärme wird nun an das VERTEILUNGssystem übergeben. Idealerweise würde das Verteilungssystem die gesamte Nutzwärme an die Heizkörper übergeben, und die Heizkostenverteiler (HKV) an diesen würden die abgegebene Wärme zählen. Tatsächlich wird aber auch auf dem Weg zu Ihren Heizkörpern schon Wärme abgegeben, die, weil die Rohre in Ihrer Wohnung liegen, Ihre Wohnung mit beheizen. Diese Wärmemenge können die HKV nicht zählen. Und diese „Heizung“ können Sie durch Zudrehen Ihrer Heizkörperventile nicht abstellen.
Was liegt also zum Abrechnen vor? Einerseits Rechnungen über gelieferten Brennstoff, andererseits Verbrauchswerte von den HKV, die aber nur einen Teil der gelieferten Wärme abbilden. Wenn wir jetzt einmal sonstige Kosten für die Heizung vernachlässigen, verfährt man nun wie folgt: Als erstes teilt man auf in verbrauchsabhängige und Grundkosten. Die Heizkostenverordnung sieht vor, dass mindestens 30 %, höchstens aber 50 % der Kosten als Grundkosten umgelegt werden. Diese Kosten entstehen sozusagen dadurch, dass eine Heizung vorhanden ist und genutzt werden könnte. Sie beinhalten u. a. die Bereitstellungsverluste.
Die verbrauchsabhängigen Kosten werden im Normalfall nach Verbrauchswerten (der HKV) verteilt, weil der Normalfall der ist, dass die Wärme i. W. über die Heizkörper geliefert wird. Sind jedoch die Rohrwärmebeiträge zur Raumbeheizung zu groß, kann es durch diese Verteilung zu Kostenverschiebungen kommen, die korrigiert werden müssen, damit nicht der eine Mieter die Heizung des anderen (mit)bezahlt. Dazu versucht man mit verschiedenen Methoden abzuschätzen, welcher Wärmeanteil welcher Wohnung über die Rohre geliefert wird. Die einzelnen Methoden hier zu erläutern, ginge zu weit.
Nun aber zu Ihrer Frage: Was wirkt sich stärker aus: Rohrwärme oder Heizkörper? Das kann man nach dem zuvor Gesagten nicht einfach beantworten. Hätten Sie ein hervorragend gedämmtes Haus mit ungedämmten, frei in den Wohnungen liegenden Rohren und hoher Systemtemperatur, könnte es sein, dass Sie allein mit Rohrwärme heizen. Am anderen Ende der Skala liegt ein Haus, bei dem die Rohre super gedämmt sind und die Systemtemperatur niedrig ist; hier wird fast keine Rohrwärme auftreten, und Sie heizen nur, wenn Sie ein Heizkörperventil öffnen. Alle dazwischen liegenden Varianten gibt es.
Fazit: Für Sie als Mieter bleibt in jedem Fall nur eines: Sie öffnen Heizkörperventile, wenn es Ihnen zu kalt ist und schließen sie, wenn Ihre Behaglichkeitsanforderungen erfüllt sind. Wenn Sie dann noch Energiesparmöglichkeiten durch Absenkbetrieb bei Nacht oder Abwesenheit nutzen, jedoch die Temperatur nicht soweit absenken, dass Feuchte- oder Frostschäden entstehen (Also nicht im Winter drei Monate auf die Malediven fahren und die Heizung so lange auf „Null“ stellen.), dann machen Sie alles richtig und sparen sinnvoll.

Antwort:

Die Heizkostenverteiler (HKV) zählen nur, wenn Wärme über die Heizkörper abgegeben wird, nicht aber die über die Rohre abgegebenen Wärmemengen. Gleichwohl trägt Rohrwärme zur Beheizung der Räume bei (siehe dazu eine Vielzahl von Fragen und Antworten in diesem FAQ). Wären die beiden verglichenen Heizperioden meteorologisch gleich gewesen, würde eine Abnahme der gezählten Einheiten darauf hindeuten, dass sich bei der Nutzung etwas getan hat, z. B. dadurch, dass eine leer stehende Wohnung nur wenig beheizt wurde. Der Rohrwärmeeintrag in eine Wohnung, deren Heizkörper nicht genutzt werden, bleibt näherungsweise gleich, aber die dort angebrachten HKV würden 0 Einheiten zählen. Damit ändern sich dann auch die gezählten und nicht gezählten Anteile der Wärme. Eine genaue Analyse des Problems ist jedoch per Ferndiagnose nicht möglich.

Antwort:

Bei Einrohrheizungen mit hohen Rohrwärmeeinträgen kommt es häufig zu geringen Durchflüssen durch die Heizkörper, da die Thermostatventile sehr stark drosseln. Bei diesen Betriebszuständen sinkt die Oberflächentemperatur des Heizkörpers am Montagepunkt des Heizkostenverteilers deutlich unter die Vorlauftemperatur.
Einfühler-Heizkostenverteiler ohne raumseitigen Sensor registrieren unter diesen Bedingungen häufig nicht mehr, obwohl der Heizkörper noch Wärme abgibt. Niedrige Verbrauchswärmeanteile sind die Folge. Heizkostenverteiler mit raumseitigen Sensor (Einfühler-Heizkostenverteiler mit Startsensor oder
Zweifühler-Heizkostenverteiler) haben unter diesen Randbedingungen ein günstigeres Startverhalten. Ein zwingender Einsatz dieses Gerätetyps ist damit jedoch nicht verbunden. Unabhängig vom Gerätetyp wird die Anwendung des Korrekturverfahrens nach VDI 2077 Beiblatt empfohlen, wenn die Anwendungsbedingungen nach der Richtlinie erfüllt sind.

Antwort:

Das sind ja gleich mehrere Fragen auf einmal. Dividieren wir die Fragen einmal auseinander:
1) Die Kriterien für die Anwendung der Rohrwärmekorrektur können durchaus ohne Änderungen an der heiztechnischen Anlage, beim Verbrauch oder am Gebäude „plötzlich“ erfüllt sein. Es handelt sich um statistische Kriterien, deren Werte von mehreren Faktoren, darunter natürlich das Gebäude und die Technik, aber auch das Nutzerverhalten Eingang finden. Zudem muss man, um die Rohrwärmeproblematik zu erkennen, erst einmal hinschauen. Von daher: Klares „Ja“ zu Frage 1).
2) Rohrwärme kann man nur bedingt als „Baumangel“ bezeichnen. Wenn ein Gebäude neu erstellt wird, dann muss es so geplant und gebaut werden, dass es bei bestimmungsgemäßer Nutzung auch rechtssicher nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden kann. Wenn man, um ein paar Euro zu sparen, eine Einrohrheizung einbaut und die Dämmung der Rohre vernachlässigt, dann wäre das aus meiner Sicht ein Planungsfehler, denn die Abrechnungsprobleme sind programmiert. In einer selbst genutzten Immobilie ist so etwas kein Problem, da das Fehlen der Rohrdämmung energetisch kein Problem ist, wenn das Gebäude als Ganzes gut gedämmt ist, denn es treten keine höheren Verluste auf. Und in den eigenen vier Wänden rechnet man nicht ab. Problematisch wird es im Mietverhältnis, wenn durch eine alte, wenig effiziente Anlage die Betriebskosten unnötig hoch sind. (Der Nachweis dürfte allerdings schwierig zu führen sein.) Die Betriebskostenverordnung sieht vor, dass der Mieter die Zahlung unnötig hoher Kosten verweigern kann, und dass der Vermieter auf diesen sitzen bleibt. Also kein klares „Ja“ oder „Nein“ zu Frage 2).
3) Die Anwendung der Rohrwärmekorrektur erfolgt, nachdem gemessene Verbrauchsdaten statistisch ausgewertet wurden und zeigen, dass eine Rohrwärmeproblematik vorlag und zu signifikanten Kostenverschiebungen geführt hat. Die Analyse ist also retrospektiv. Die Umstellung muss folgerichtig auch nicht angekündigt werden. Klares „Nein“ zu Frage 3).
Allgemein: Die Rohrwärmeproblematik äußert sich darin, dass eine kleine Zahl von Mietern – zumeist diejenigen, die bewusst besonders sparsam heizen – stark entlastet werden und die Mehrzahl der Mieter mit Kosten für Wärme belastet werden, die diese wenigen Mieter „am Heizkostenverteiler vorbei“ geliefert bekommen. Bei der Korrektur tritt daher der umgekehrte Effekt ein: Wer vorher – allerdings zu Unrecht – stark entlastet wurde, bekommt nun mit einem Schlag deutlich mehr in Rechnung gestellt, während die Mehrheit etwas entlastet wird. Gleichwohl handelt es sich allein um eine Umverteilung der Kosten, nicht um insgesamt höhere Kosten. Die Heizkosten werden als Torte verteilt; die Größe der Torte steht am Ende des Abrechnungszeitraums fest und das Verteilverfahren regelt nur, wie groß die Stücke sind.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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