VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung
Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.
Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte
Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077
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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.
Antwort:
Es ist immer die aktuelle Weißdruck-Ausgabe, hier diejenige von 2018, gültig.
Wesentlicher Punkt der Überarbeitung war jedoch eine Änderung der Anwendungskriterien. Wir haben auf Basis umfangreicher statistischer Auswertungen aus allen Bundesländern die in der 2009er Ausgabe genannten Kriterien durch ein Flow-Chart ersetzt, bei dem man mit Ja/Nein-Fragen die Sinnfälligkeit der Anwendung entscheidet. Beim eigentlichen Korrekturverfahren hat sich praktisch nichts geändert.
Antwort:
Mit diesen spärlichen Angaben und aus der Ferne ist es nicht möglich, Ihre Fragen zu beantworten. Bei hinreichender eigener Qualifikation sollten Sie die Richtlinie in Gänze durcharbeiten. Andernfalls sollten Sie sich von einem fachkundigen Menschen beraten lassen. Bei der Vermittlung hilft ggf. die örtliche Verbraucherberatung.
Antwort:
Es ist sinnlos, durch Mehrverbrauch sparen zu wollen. Die Rohrwärme wird berücksichtigt, um die Kosten für die Wärme dem jeweiligen Nutznießer zuzuordnen. Sie bekommen also Kosten für Wärme zugeordnet, die auch genau an Sie geliefert wird. Geldbeutel (und Umwelt) schonen können Sie nur, indem Sie und am besten auch alle anderen Bewohner sparsam heizen.
Antwort:
Zur Kostenaufteilung bei Solaranlagen gibt es bereits eine Richtlinie, nämlich VDI 2077 Blatt 3.3, siehe
https://www.vdi.de/richtlinien/details/vdi-2077-blatt-33-verbrauchskostenabrechnung-fuer-die-technische-gebaeudeausruestung-waerme-und-warmwasserversorgungsanlagen-kostenaufteilung-bei-solaranlagen. Diese dient gerade dazu, die Beiträge zu ermitteln, die lt. Ihrer Hausverwaltung "nicht ersichtlich" sind.
Antwort:
Eine umfassende Ferndiagnose ist nach Ihrer Beschreibung nicht möglich.
Die HeizkostenV sieht in bestimmten Ausnahmefällen, wenn eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung nicht möglich ist, vor, dass verbrauchsunabhängig, d. h. allein nach Fläche abrechnet wird. Ob das in Ihrem Fall gegeben ist, kann man, wie gesagt, nicht aus der Ferne beantworten. Gleiches gilt für die Anwendung der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.5.
Es kann durchaus sein, dass die Vorlauftemperatur der Heizung unnötig hoch ist. Ihre Beschreibung klingt ein wenig nach der Situation in vielen Altbauten, bei denen man als Energiesparmaßnahme schlicht die Gebäude gedämmt hat, jedoch nichts an der heiztechnischen Anlage verbessert hat. Mit der erhöhten Dämmung sind die Heizlasten, die er Auslegung der heiztechnischen Anlage zugrundeliegen, nicht mehr gegeben. Die Anlage läuft dann nicht mit dem bestmöglichen Wirkungsgrad. Je nach Anlage und konkreten Gegebenheiten können unterschiedliche Maßnahmen helfen. Das müsste ein Fachmann vor Ort prüfen und Sie beraten.