VDI/NCG 5210 Blatt 3
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Entwurf
Prüfrichtlinie und Prüfwerkstück für die Wasserstrahlschneidtechnik - Wasserstrahlschneiden - Prüfwerkstück für das Mikro-Wasserstrahlschneiden
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Test guideline and test workpiece for the water jet cutting technology - Water jet cutting - Test workpiece for micro water jet cutting
- Erscheinungsdatum
- 2012-12
- Enddatum der Einspruchsfrist
- 2013-05-31
- Herausgeber
- Produktion und Logistik
- Autor
- Produktionstechnik und Fertigungsverfahren
- Zugehörige Handbücher
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- VDI-Handbuch Kunststofftechnik
- VDI-Handbuch Kunststofftechnik - Kauf Regelwerk Online
- VDI-Handbuch Produktionstechnik und Fertigungsverfahren - Band 2: Fertigungsverfahren
- VDI-Handbuch Produktionstechnik und Fertigungsverfahren Band 2 - Kauf Regelwerk Online
- VDI/VDE-Handbuch Mikro- und Feinwerktechnik
- VDI/VDE-Handbuch Mikro- und Feinwerktechnik - Kauf Regelwerk Online
- Seitenanzahl
- 20
- Erhältlich in
- Deutsch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie soll helfen, die geeignete Maschine zu bestimmten Anwendungen Wasserstrahlschneidtechnologie zu finden. Das Prüfwerkstück und der Prozess der Beurteilung für Mikro-Wasserstrahlschneidmaschinen, die in dieser Richtlinie beschrieben werden, zeigen die wichtigsten Möglichkeiten zur Prüfung einer Wasserstrahlschneidmaschine. Es zeigt die maximalen Fertigungsergebnisse auf der Basis einer optimierten Wasserstrahlschneidanlage gemäß den beschriebenen Prüfkriterien unter Verwendung der Parameter des Herstellers der Anlage. Es beschränkt sich auf die Technologie des Mikro-Wasserstrahlschneidens im 3-D-Bereich mit Wasserabrasivstrahlschneiden (Rein-Wasserstrahlbearbeitung ist auch möglich). Das Mikro-Prüfwerkstück ist auch für Mehrkopfmaschinen anwendbar. Durch Vermessen des Prüfwerkstücks kann die Genauigkeit der zu prüfenden Maschine klassifiziert werden. Wird die Methode öfters verwendet, so fungiert das Prüfwerkstück auch als Kontrollstück. Somit können sowohl Aussagen über die Eigenschaften und die Genauigkeit gemacht werden, als auch die Veränderung dieser über einen zeitlichen Rahmen.
FAQ
Bitte beachten Sie, dass die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist.