VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
In der Tat ist mangelnder Wasseraustausch ein Risiko für die Trinkwasserhygiene. Nach VDI/DVGW 6023 sind innerhalb einer häuslichen Trinkwasser-Installation keine Stagnatiosstrecken zulässig. Die Festlegung, dass jeder Leitungsabschnitt so geplant, errichtet und betrieben werden muss, dass alles Wasser darin binnen 72 Stunden ausgetauscht wird. D. h., ist absehbar, dass Entnahmestellen so selten genutzt werden, dass dies nicht gegeben ist, ist der bestimmungsgemäße Betrieb anderweitig sicherzustellen, nämlich über Zwangsspülung.
Antwort 1 daher: Ja, regelmäßige Zwangsspülung ist eine sowohl übliche als auch sinnvolle Lösung. Sie kann entweder organisatorisch (Ein Mensch geht spätestens alle 72 Stunden vorbei und führt händisch die Spülung aus; fehleranfällig, muss möglichst dokumentiert werden.) oder technisch (automatische Spülarmaturen, die immer dann, wenn über einen festgelegten Zeitraum keine Entnahme stattfindet, automatisch für eine gewisse Zeit spülen) gelöst werden.
Antwort 2: Andere Lösungen gibt es dann, wenn die Betriebsunterbrechung länger dauert. Dann können die zeitweise nicht genutzten Leitungsteile von der Trinkwasserversorgung getrennt werden. Bei Wiederinbetriebnahme sind dann allerdings Hygienekontrollen und Spülung erforderlich. Ob sich der Aufwand lohnt, muss man im Einzelfall prüfen. Eine weitere Alternative zu langen Stichleitungen ist das Einschleifen von entfernten Entnahmestellen. Dazu sucht man sich eine Entnahmestelle, bei der eine zum Wasseraustausch ausreichende regelmäßige Wasserentnahme sicher gegeben ist und und führt die Zuleitung zunächst zur entfernten selten genutzten Entnahmestelle und dann weiter zur regelmäßig genutzten Entnahmestelle, die in Strömungsrichtung hinter der selten genutzten angeschlossen wird. Die selten genutzte Entnahmestelle hängt dann nur an einem möglichst kurzen „Stummel“ mit wenig Wasserinhalt, der schnell ausgetauscht werden kann. Beispiel für das Prinzip: Der Anschluss zum Nachfüllen eines Heizungskessels auf dem Dachboden wird vom Erdgeschloss auf den Dachboden geführt, dort sind die Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 und die Nachfüllarmatur für die Heizung angebracht, aber die Leitung wird dahinter wieder bis an die ständig genutzte Toilette im Erdgeschoss geführt. Ob das, was ich hier im Kleinen beschreibe, bei Ihnen im Großen anwendbar ist, wäre zu prüfen.
Frage 3 kann ich nicht beantworten. Die häusliche Trinkwasser-Installation fängt m. E. am Hausanschluss an, an der der Wasserversorger Ihnen als Nutzer einwandfreies Trinkwasser zu übergeben hat. Hier gilt die AVBWasserV (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbwasserv/gesamt.pdf) als Vertragsbestandteil zwischen Ihnen und dem Wasserversorger. Es ist im konkreten Fall zu klären, in welchem Verantwortungsbereich die von Ihnen erwähnte Zuleitung liegt, dem des Wasserversorgers oder Ihrem.
Antwort:
Die Anforderung zum Schutz des Trinkwassers nach DIN EN 1717, die in DIN 1988-600 für Überflurhydranten getroffen werden, sind insbesondere vom Wasseraustausch in der Trinkwasser-Installation abhängig, siehe auch Abschnitt 4.3.3 der Norm (Ausgabe 2010). In Anhang A sind entsprechende Bilder dargestellt.