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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Gerüchte sind ... Gerüchte. Ich habe nicht die leiseste Ahnung, woher dieses kommen soll. Ich vermute, aus Teeblättern oder Kaffeesatz.
Davon unbeschadet kann ich Ihnen nur sagen, dass die Einsprüche zum Entwurf VDI 6023 Blatt 1 noch nicht bearbeitet sind. Bevor der Ausschuss nicht beschlossen hat, steht nichts fest. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass eine Absenkung der Kaltwassertemperatur nicht zu erwarten ist. Was bei DIN 1988-200 passieren kann oder nicht, kann ich als VDI-Mitarbeiter nicht beantworten.

Antwort:

Dämmung verzögert den Temperaturausgleich nur. Da aber die Vorgabe ist, *an der Entnahmestelle* 25 °C nicht zu überschreiten, muss folglich rechtzeitig und ausreichend gespült werden. Da kommt das Raumbuch ins Spiel: Auf den Angaben im Raumbuch (Vorschlag dafür siehe aktuellen Entwurf VDI 3810 Blatt 2.) muss der Planer seine Planung aufbauen, und der Betreiber ist verantwortlich dafür, dass der dort beschriebene bestimmungsgemäße Betrieb eingehalten wird.
Nun kann der Bauherr sich natürlich weigern, bestimmte Dinge zu bezahlen, die nach fachmännischer Einschätzung des Planers nötig wären. Dann ist der Planer gut beraten, wenn er den Auftrag zurückgibt, mindestens aber nachweislich (Schriftform!) darauf hingewiesen hat, dass er nicht zur Abweichung von den aaRdT aufgerufen hat, sondern sich dagegen ausgesprochen hat.
Wenn Sie Kritik an den Festlegungen der aaRdT, wie DIN 1988-200 oder eben VDI 6023 üben möchten, darf ich Sie auf die jeweiligen Einspruchsverfahren zu den Entwürfen hinweisen.

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