Direkt zum Inhalt

VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
91,10 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Erste Frage: Ist das Wasser hinter dem Systemtrenner Trinkwasser?

Nein, die Verunreinigung könnte sich hinter dem Systemtrenner, an anderen Auslaufstellen, negativ für den Nutzer (in diesem Fall der Verzehrende) darstellen. Einzelabsicherungen sind notwendig. Beispiel: Chemikalien der Geschirrspülmaschine landen in der Kippbratpfanne, weil beide Geräte zentral mit einem Systemtrenner abgesichert wurden.

Zweite Frage: Macht der Einbau des Systemtrenners das Wasser stromab zu Nicht-Trinkwasser?

Nein, macht er nicht. Es ist ja nicht der Rohrtrenner/Systemtrenner der die Qualität verändert. Es ist der Apparat hinter dem Systemtrenner. Dieser schützt das vorgeschaltete System vor einer möglichen Verunreinigung aus dem Apparat. Aber man baut den Systemtrenner ja auch nicht aus Spaß ein, sondern wegen der Apparate, die das Wasser kontaminieren können.

Dritte Frage: Wo steht das?

Das steht in der TrinkwV:

§ 2 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, im Folgenden als
Trinkwasser bezeichnet. Sie gilt nicht für
4. Wasser, das
a) sich in einem wasserführenden Apparat befindet, der
aa) zwar an die Trinkwasser-Installation angeschlossen ist, aber entsprechend den allgemein
anerkannten Regeln der Technik nicht Teil der Trinkwasser-Installation ist und
bb) mit einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden
Sicherungseinrichtung ausgestattet ist und
b) sich in Fließrichtung hinter der Sicherungseinrichtung nach Buchstabe a Doppelbuchstabe bb befindet (...)

Den Rest Ihrer Anfrage sehen wir als Anmerkungen, nicht als Fragen, die wir beantworten könnten.

Antwort:

Soweit es die Hoheit des Energieversorgers betrifft bzw. was er vorschreiben kann und was nicht, sollte man prüfen, ob es in dem Versorgungsgebiet technische Einbaurichtlinien des Versorgers gibt, die man als Vertragsinstallationsunternehmen oder Anschlussnehmer unterschrieben hat.
Aus DIN 1988-200 ergibt sich, dass zusätzlich zum Sicherheitsventil auch Membranausdehnungsgefäße (MAG) eingesetzt werden KÖNNEN. Das etwaige Membranausdehungsgefäß muss dann nach DIN 4807-5 bauartbedingt dauerhaft durchströmt sein. Der Einbau muss entsprechend den Herstelleranweisungen so erfolgen, dass das MAG im Betrieb dann auch dauerhaft durchströmt wird. Aus VDI/DVGW 6023, Abschnitt 6.1, ergibt sich, dass nicht durchströmte Leitungen (z.B. Bypass-Leitungen) und Apparate unzulässig sind. Es dürfen nur Apparate für die Trinkwasser-Installation verwendet werden, die zwangsweise durchströmt werden.
Ein „MUSS“ oder ein „ZWINGEN“ ist aus hygienisch/technischer Sicht ausgeschlossen, da diese Apparate lediglich dazu dienen ein Tropfen des Sicherheitsventils zu verhindern/zu minimieren und keinen weiteren Nutzen in der Kaltwasserzuleitung haben.
Die Frage, die spontan stellt, ist, ob der Energieträger der Fernwärmeversorgung überhaupt über einen einfachen Wärmeübertrager mit dem Trinkwasser verbunden werden darf. Die Zuordnung muss hier nach DIN 1988-100, Abschnitt 9.2 erfolgen. Das bedeutet: Je nach Flüssigkeitskategorie des Wärmeträgermediums muss hier eine doppelwandige Trennung mit Zwischenmedium vorhanden sein (vgl. Tab. 2 DIN 1988-100).

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen