VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
Augenscheinlich handelt es sich bei Ihrem Bauvorhaben um eine sogenannte Kleinanlage zur Trinkwassererwärmung (technische Definition). In diesem Fall hat der Monteur schon ganz Recht: Am Austritt der Trinkwassererwärmung (in Ihrem Fall der Wärmetauscher) soll die Temperatur von 55 °C nicht unterschritten werden, damit auch durch die Zirkulation noch immer mindestens 50 °C zurückgeführt werden. Die Zirkulationspumpe soll dazu ununterbrochen betrieben werden.
Zwar existiert ein älteres Regelwerk, das eine abgesenkte Temperatur für max. 8 Stunden bei ansonsten hygienisch einwandfreien Verhältnissen zulässt, doch wird davon heute in der Fachwelt generell abgeraten. Eine etwaige Energieeinsparung, die für eine solch begrenzte Absenkung der Temperatur zu erzielen wäre, müsste gegenüber dem Risiko einer Verkeimung der Anlage vernachlässigbar sein.
Antwort:
Die Frage enthält zu wenige Informationen, um sie abschließend zu beantworten. Wenn es sich hier um die reine ABGABE von (unverändertem) Trinkwasser handelt, wie man sie beispielsweise in Schulen findet, ist keine Absicherung notwendig. Hier handelt es sich zwar um eine Abgabe von Trinkwasser an die Öffentlichkeit, aber es ist in erster Linie eine Trinkwasserentnahmestelle. Handelt es sich jedoch um ein Gerät, das die Trinkwasserqualität in irgendeiner Weise verändert (Kühlung, Kohlensäure o.ä.) oder wenn in dem Apparat Wasserbehandlungseinrichtungen installiert sind (Ultrafilter, Aktivkohlefilter etc.), richtet sich die Risikoeinstufung nach DIN 1988-100, Tabelle A.1:
Bei Aktivkohle oder Ultrafilter im Gerät wäre eine Flüssigkeitskategorie 5 anzunehmen, bei Kühlung ohne Zugabe von Kohlensäure wäre Flüssigkeitskategorie 2 anzunehmen,
bei Zugabe von Kohlensäure min. Flüssigkeitskategorie 3.