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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer VDI-Urkunde nach Kategorie A oder B der VDI 6023 prüft der Schulungsträger anhand der Unterlagen, die Sie ihm vorlegen. Die Positivliste ist nicht abschließend und nur eine Hilfe für Zweifelsfälle. Ihre Ihre Entscheidend ist bei Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung die Frage, ob Sie entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Trinkwasserbereich nachweisen können.

Antwort:

Eine Gefährdungsanalyse (GefA) nach TrinkwV ist immer dann nötig, wenn
a) der techn. Maßnahmenwert überschritten und damit eine Kontamination als Mangelfolge bereits bekannt ist (§ 16 Abs. 7 TrinkwV) oder
b) wenn „Tatsachen bekannt werden, nach welchen das Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation in einer Weise verändert ist, dass es den Anforderungen der §§ 5 bis 7 nicht entspricht“.
Ein vernachlässigter Instandhaltungszustand von Filtern ist per se noch kein verbindlicher Grund für eine „Untersuchung zur Aufklärung der Ursachen“ (GefA) gem. TrinkwV. Natürlich kann man jederzeit nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2 eine präventive GefA durchführen lassen, eine Rechtspflicht gibt es dafür aber nicht. Bei Hinweisen auf eine unzulässige Erwärmung des Trinkwassers (Temperatur ist leider kein Parameter der TrinkwV.) sollte gem. DVGW W 551 (A) eine Beprobung des PWC durchgeführt werden. Wenn die dann positiv ist, siehe a)…

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