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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Sie meinen nicht Entnahmestellen, sondern Probenahmestellen, richtig?

In der UBA-Empfehlung "Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme,Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses" fordert:

!Die Festlegung der Probennahmestellen liegt in der Verantwortung des UsI und ist durch hygienisch-technisch kompetentes Personal mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen. Hinsichtlich der Anforderungen für eine ausreichende Qualifikation wird auf die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse verwiesen."

Und die in Bezug genommene UBA-Empfehlung "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß
Trinkwasserverordnung" führt aus:

"Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z. B. Fortbildung nach VDI 6023 (Zertifikat, Kategorie A), Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima, DVGW-Fortbildungen zur Trinkwasserhygiene etc.)."

Lassen Sie sich nicht durch die Bezeichung "UBA-Empfehlung" täuschen: Durch die Art des Verweises in der TrinkwV sind diese "Empfehlungen" zwingend einzuhalten.

Antwort:

Das Entleeren der Trinkwasser-Installation sollte aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von Korrosionsschäden niemals erfolgen, solange eine Frostgefahr ausgeschlossen werden kann.

Die Entscheidung über die Entleerung einer Trinkwasser-Installation folgt den Überlegungen der Verhältnismäßigkeit: Besteht die Besorgnis, dass es zu Schäden an der Installation aufgrund von Frost kommen könnte, sind zunächst Maßnahmen zum Frostschutz zu treffen. Erst wenn diese Möglichkeiten objektiv und mit verhältnismäßigen Mitteln nicht bestehen, kann eine Entleerung der Leitungen mit entsprechenden Korrosionsrisiken und weitergehenden Folgemaßnahmen bei der Wiederinbetriebnahme (z. B. Wasser / Luft-Spülung und mikrobiologische Beprobung, siehe auch VDI/DVQST 3810 Blatt 2.1) in Betracht gezogen werden.

DIN EN 12502-1 trifft normativ die Aussage, dass Systeme manchmal entleert werden, wobei örtlich Restwasser in den Leitungen unter Bildung von 3-Phasen-Grenzen (Metall/Wasser/Luft) verbleibt. Dieser Effekt kann einen starken Korrosionsangriff im Bereich der Wasserlinie auslösen. Auch Systeme, die als vollständig entleert angesehen werden, können noch Restwasser in Ringspalten von Pressfitting-Systemen sowie kleinere Wasserpfützen in horizontalen Leitungsabschnitten und auf waagerecht angeordneten Oberflächen aufweisen. Eine Befüllung und anschließend vollständige Entleerung einer befüllten Trinkwasser-Installation wird daher in Fachkreisen als unmöglich angesehen und ist aus korrosionschemischen sowie aus mikrobiologischen Gründen unbedingt zu vermeiden.

Weiteres dazu siehe Beuth-Kommentar „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Betrieb und Instandhaltung; Kommentar zur VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3 mit VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1“; Beuth Verlag 1. Auflage 2021, Herausgeber: Verein Deutscher Ingenieure e. V.), Abschnitt 5.3.2, S. 214 ff.

FAZIT: Wir raten DRINGEND von der Entleerung ab.

Beachten Sie bitte auch, dass bei Nichtnutzung Stagnation vermieden werden muss. Nach VDI 6023 Blatt 1 muss ALLES Wasser, das sich in der Trinkwasser-Installation befindet über die Entnahmestellen (ALLE!) binnen 72 Stunden ausgetauscht werden.

Sinnvoll erschiene mit Blick auf Energiekosten und Hygiene eine vollständige Außerbetriebnahme und spätere Wiederinbetriebnahme der Duschen. Das dann bitte nach VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.2.

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