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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Hier werden offenbar Dinge durcheinander geworfen: Ein solches Formular gibt es nicht.
In VDI/DVGW 6023 werden die zu Parameter der geforderten mikrobiologischen Untersuchungen aufgeführt. Dazu wird es einen Analysebericht des Labors geben. Dieser sollte dann dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Dazu kann die Urkunde einer Schulung nach VDI/DVGW 6023, mindestens Kategorie B, des Installateurs beigefügt werden, der die Arbeiten durchgeführt hat.

Antwort:

Nach VDI/DVGW 6023 soll die Hygiene-Erstuntersuchung nach der Befüllung und Spülung der Anlage durchgeführt werden. Verantwortlich ist hierfür der Installateur (Er will ja damit den Nachweis erbringen, dass er sauber gearbeitet hat und die Anlage sauber übergibt.) Wenn zwischen Erstbefüllung/Spülung und Übergabe/Abnahme eine Zeit verstreicht, würde ich als Installateur die Erstuntersuchung erst unmittelbar vor der Abnahme durchführen lassen, um auch hier den Nachweis zu haben, dass ich als Installateur nicht nur sauber gearbeitet habe, sondern auch bis zu Abnahme (in meinem Verantwortungsbereich) für einen bestimmungsgemäßen Betrieb gesorgt habe.
Der Planer ist hier wohl eher nicht involviert, abgesehen davon, dass er geeignete Probenahmestellen festlegen könnte bzw. im Rahmen der Bauüberwachung diese Analyseergebnisse auch bekommen sollte.
Die Schulung nach VDI/DVGW 6023 ist kein verbindliches MUSS. Um Trinkwasser-Installationen ausführen zu dürfen, muss es ein eingetragenes Vertrags-Installationsunternehmen sein. Die Schulung nach VDI/DVGW 6023, Kat. A, für die Meister und Obermonteure bzw. nach Kat. B für die ausführenden Monteure ist nur eine (dringende) Empfehlung, aber hat keine zwingende juristische Verbindlichkeit im Sinne einer Muss-Bestimmung. Allerdings kann der Auftraggeber durchaus die Auftragsvergabe auf Firmen beschränken, die den Nachweis nach Kat. A/B erbringen können. Das ist dann aber immer eine individuelle Entscheidung.

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