VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
Oh je, wo fängt man da an?
Trinkwasser ist nicht steril. Wenn es stagniert, besteht das Risiko einer Verkeimung. Daher muss auch bei Leerstand für einen regelmäßigen Wasserwechsel gesorgt werden, der dem im bestimmungsgemäßen Betrieb (den bei der Planung der Installation zugrunde gelegten Nutzungsbedingungen) entspricht. Es muss aber spätestens alle 72 Stunden alles Wasser ausgetauscht werden. Insofern ist die Spülung in den leerstehenden Wohnungen richtig und wichtig. Die Frage der Umlegbarkeit kann nur ein Jurist beantworten. M.E. ist Leerstandsmanagement eine Aufgabe des Vermieters.
Vergammeln lassen und dann sanieren ist in keinem Fall eine sinnvolle Alternative.
Es geht beim Wasserwechsel nicht nur um Keime, sondern auch Kontaminationen aus den Leitungsmaterialien, also Metallionen und/oder Kunststoffbestandteile.
Die Trinkwasserverordnung gilt für alles Wasser für den menschlichen Gebrauch; das Alter der Installation spielt da keine Rolle.
Sofern möglich, sollte man längerfristig ungenutzte Installationsteile kontrolliert außer Betrieb nehmen und wieder in Betrieb nehmen. Im einfachsten Fall bedeutet das Absperren und vor Wiederinbetriebnahme Spülen. Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung werden in VDI 3810 Blatt 2*VDI 6023 Blatt 3 beschrieben, zusätzliche Hinweise dazu liefert VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1.
Antwort:
Trinkwasserhygiene ist wichtig, betrifft sie doch die Gesundheit der Trinkwasserverbraucher. Ihr Wunsch nach einer Fortbildung im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Trinkwasserinstallation ist daher sehr löblich und sollte von Ihrer Kommune begrüßt werden, denn nur wenn Sie hinreichend qualifiziert sind, kann sich die Kommune vom Vorwurf des Organisationsverschuldens exkulpieren, sollte einmal etwas schiefgehen.
Für Personen, die rein betreibende Tätigkeiten an Trinkwasserinstallationen ausführen, die jedoch keine sanitärtechnischen Vorqualifikationen mitbringen, bieten verschiedene unserer Schulungspartner die Schulungskategorie FM an. Hierfür gibt es keine spezifischen Anforderungen.
"Anerkannte" VDI-Schulungen gibt es nicht, aber es gibt qualitätsgesicherte VDI-Partnerschulungen, für die Sie auf unserer Seite www.vdi.de/6023 Terminangebote finden.