VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
Nur mittelbar. Letztendlich ist der Schutz des Trinkwassers Thema der DIN EN 1717, die in VDI 6023 in Bezug genommen wird. Das Wasser im Kühlschrank muss vom Trinkwassernetz getrennt werden. Gekühltes Wasser ist schon Flüssigkeitskategorie 2 nach DIN EN 1717. Dann ist ein prüfbarer Rückflussverhinderer Typ EA (Der formal auch mögliche EB als Stand-alone-Sicherungseinrichtung ist praktisch nur in Wasserzählern, ansonsten nur in Sicherungskombinationen, z. B. Typ HD üblich.) Sollte jedoch in dem Kühlschrank ein Ultrafilter mit Maschenweite kleiner 80 Mikrometer installiert sein, ist der Filter selbst ein Risiko der Flüssigkeitskategorie 5, da er Keime anreichern wird. Dann wäre in der Tat zur Absicherung ein freier Auslauf nötig. Daher sollte man überlegen, ein solches Filter ggf. auszubauen und dann einen Rückflussverhinderer Typ EA zu installieren.
Antwort:
Das steht nicht nur „sinngemäß“ in der VDI/DVGW 6023, sondern ganz explizit. Die Anforderung genusstauglichen Trinkwassers nach TrinkwV gilt an der Entnahmestelle. Die Frage, wie der VDI die „Anlagenteile“ definiert, stellt sich insoweit nicht. Der Brauseschlauch ist an dieser Stelle die Entnahmestelle und Teil der Trinkwasser-Installation. VDI/DVGW 6023 sieht daher tatsächlich vor, dass jede Entnahmestelle spätestens alle 72 Stunden gespült wird. Spülstationen, die endständig für einen Wasseraustausch sorgen sollen, aber die Entnahmearmaturen und Einzelzuleitungen unberücksichtigt lassen, erfüllen die Anforderungen der VDI/DVGW 6023 nicht.