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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Ein gar nicht mit der Trinkwasser-Installation verbundenes, also leer in der Wand liegendes Stück Rohr ist hygienisch kein Problem. Ist das Leitungsstück jedoch mit der Trinkwasser-Installation verbunden, stellt es eine Stagnationsstrecke dar. Eine solche ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht zulässig. Das Rohr muss dann bis zum T-Stück zurückgebaut werden.
Darüber hinaus muss Ihnen als Nutzer bei der Abnahme eine Dokumentation übergeben werden, die Sie in die Lage versetzt, die Trinkwasser-Installation bestimmungsgemäß zu betreiben. Das geht aus unserer Sicht nur, wenn Sie die Lage der Leitungen und von Abzweigen und Ventilen kennen.

Antwort:

Die technische Seite ist ziemlich klar:

Nach DIN 1988-200, Abschnitt 9.7.2.3 müssen zentrale zentrale Trinkwassererwärmer-Speicher, z. B. in Ein- und Zweifamilienhäusern, oder Durchflusssysteme mit nachgeschalteten Leitungsvolumen > 3 l so geplant und gebaut werden, dass am Austritt aus dem Trinkwassererwärmer eine Trinkwassertemperatur ≥ 60 °C und 55 °C am Eintritt der Zirkulationsleitung in den Trinkwassererwärmer möglich ist.

Die DVGW-Information Wasser Nr. 90 (Eine DVGW-Information genießt allerdings - anders als VDI-Richtlinie, DIN-Norm oder DVGW-Arbeitsblatt - nicht die Vermutungswirkung, eine allgemein anerkannte Regel der Technik zu sein.) sieht das Vermehrungspotenzial für Legionellen in Trinkwasser-Installationen von Ein- und Zweifamilienhäusern als geringer als bei großen Gebäuden. Deshalb genügen hier weniger strenge Temperaturvorgaben (≥ 50 °C anstelle von ≥ 60 °C bzw. 55 °C) als bei Großanlagen. Dennoch muss ggf. auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei längeren Leitungen und daher größerem enthaltenen Trinkwasservolumen eine Zirkulation mit den vorgegebenen Temperaturbereichen (55 °C bzw. 60 °C) zur Legionellenprophylaxe eingebaut werden.

Zu den 3 Litern führt das DVGW-Arbeitsblatt W 551 aus, dass diese als Obergrenze zu verstehen und kleinere Wasservolumina anzustreben sind. Weiterhin fordert Abschnitt 5.4.3, dass in Kleinanlagen mit Rohrleitungsinhalten > 3
Liter zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle sowie in Großanlagen Zirkulationssysteme eingebaut werden.

Fazit: Die zitierte Aussage des Bauträgers ist kategorisch falsch. Zu den juristischen Weiterungen können wir nichts sagen.

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