VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
Bei der mikrobiologischen Untersuchung mag es in manchen Fällen ausreichen, wie im Urteil des LG Münster (https://openjur.de/u/853063.html) klargestellt, nur an repräsentativen Stellen mikrobiologische Proben zu entnehmen, die Rückschlüsse auch auf weitere Bereiche zulassen. Das gilt aber nicht für die hygienisch-technische Überprüfung im Rahmen einer Ortsbesichtigung zum Zweck einer Gefährdungsanalyse.
Zur Erstellung eines Temperaturprofils ist es nötig, an jeden Strang die jeweils ungünstigste Entnahmestelle durch Temperatur- und/oder Volumenstrommessung zu untersuchen. Nur so kann man einen mangelhaften hydraulischen Abgleich bzw. Fehlfunktionen von Regelventilen in einzelnen Bereichen sicher bestimmen.
Es geht dabei in der Regel nicht darum, unten im Keller Messungen durchzuführen, sondern an den ungünstigsten Entnahmestellen jedes Strangs.
Die Frage muss man demnach also mit "Ja" beantworten. Es ist tatsächlich unabdingbar, Temperatur und/oder (nicht immer zwingend beides) Volumenstrom an den Entnahmestellen jedes einzelnen Strangs zu prüfen, um schlüssige Aussagen über die Hydraulik im System treffen zu können. Die hygienisch-technische Prüfung nur einzelner Stränge ist im Rahmen eines Gutachtens zur Gefährdungsanalyse keineswegs ausreichend.
Umgekehrt kann aber eine Installation so grottig sein, dass der Analyst bereits nach Messung an einigen Strängen bemerkt, dass eh kein Weg an einer neuen Rohrnetzberechnung vorbei geht.
Antwort:
Es muss nicht "das Wasser durchlaufen", sondern es muss nach spätestens 72 Stunden der gesamte Leitungsinhalt ausgetauscht werden. D. h. es muss gespült werden, bis konstant kaltes Wasser abläuft.
Natürlich muss das auch für diese Entnahmestelle nachvollziehbar durchgeführt und dokumentiert werden. Gerade angesichts der häufig erhöhten Temperaturen in Technikräumen ist das Risiko einer Verkeimung gegeben.