VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
Wir empfehlen eine Wiederholung bei Erscheinen einer neuen Ausgabe (Die aktuelle datiert April 2013, also nach Ihrer Schulung.), spätestens aber nach fünf Jahren.
Antwort:
Antwort 1: Der Hauseigentümer (oder der Verwalter als sein Erfüllungsgehilfe) muss sich Kenntnis über die von der Trinkwasser-Installation ausgehenden Gefahren machen. Der Mieter hat zunächst keine Kenntnis von diesen Gefahren, da er keine Detailkenntnis der Anlage hat. Daher empfehlen wir für jeden Nutzer, also auch den Mieter, eine Einweisung in die Nutzung der Trinkwasser-Installation nach VDI/DVGW 6023, Kategorie C. Erst wenn diese erfolgt und dokumentiert ist, hat der Mieter den nötigen Kenntnisstand, um die Anlage bestimmungsgemäß betreiben zu können. Nachweispflichten des Mieters wären nach meinem Verständnis dann mietvertraglich zu vereinbaren.
Antwort 2: Frage nicht verstanden. § 14 regelt Untersuchungspflichten, nicht Anlagenarten.