VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
Die Trinkwasserverordnung spezifiziert keine Grenzwerte für Pilze. Entsprechend gibt es auch keine Festlegungen für die Probenahme.
Antwort:
Beprobungspflichtig auf Legionellen nach TrinkwV sind nur Anlagen nach Buchstabe e, die gewerblich oder öffentlich betrieben werden, die zudem eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung beinhalten (d.h. Speicher > 400 Liter und/oder Rohrleitungsinhalt Warmwasser zwischen Speicher und der ungünstigsten Entnahmestelle > 3 Liter) und zusätzlich Einrichtungen zur Vernebelung enthalten. Es müssen alle drei Faktoren gleichzeitig erfüllt sein. Beispiel: Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, aber weder gewerblich noch öffentlich betrieben, wird nicht beprobt. Oder umgekehrt, gewerbliche Installation, aber keine Großanlage, wird auch nicht beprobt.
Bei der beschriebenen Anlage scheint es sich um eine dezentrale Trinkwasserserwärmung zu handeln, das bedeutet: kein Speicher > 400 Liter und kein Rohrleitungsinhalt Warmwasser > 3 Liter = Kleinanlage. Daher sollte hier keine Beprobungspflicht auf Legionellen nach TrinkwV bestehen.