VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
Wenn Sie dem VDI-Schulungspartner gegenüber einen Abschluss und Berufserfahrung gemäß der Positivliste (https://www.vdi.de/fileadmin/pages/vdi_de/redakteure/schulung/pdf/Positivliste_Berufsbezeichnungen_Kat_A___B1_--_2020-04-08.pdf) nachweisen, darf dieser davon ausgehen, dass sie in der Lage sind, der Schulung zu folgen und wird Ihnen nach erfolgreicher Abschlussprüfung eine VDI-Urkunde ausstellen.
Zu den Festlegungen der DAkkS kann Ihnen nur die DAkkS verbindlich Auskunft erteilen.
Antwort:
Es ist richtig (und steht auch so im Disclaimer über den FAQs), dass die FAQs nicht den Status von allgemein anerkannten Regeln der Technik haben, sondern lediglich zusätzliche Informationen enthalten. Die Richtlinie VDI/DVGW 6023 ist vollständig überarbeitet worden. Die Schulung wird in der Neufassung nicht mehr in einem Anhang zur Richtlinie enthalten sein, sondern wird in einer eigenständigen Richtlinie VDI-MT 6023 Blatt 4 beschrieben werden. Bei den Beratungen zu diesem Blatt kam der Ausschuss zu der Überzeugung, dass die frühere Festlegung (Gültigkeit des Zertifikats bis zum Erscheinen einer Neufassung) wenig sinnvoll sei. Abgesehen vom Stand der Richtlinie werden die Schulungen von unseren Schulungspartnern laufend an den jeweils geltenden Stand der Regelsetzung angepasst. Wenn ich daher heute geschult würde und nächsten Monat eine Neufassung der Richtlinie erschiene, wäre mein Wissensstand nicht allein durch die Veröffentlichung veraltet. Daher hat der Ausschuss entschieden, sich von der früheren Festlegung zu lösen.
Die VDI-Urkunde darf für 5 Jahre ab Schulung als gültig betrachtet werden.
Wir empfehlen allerdings trotzdem häufigere Nachschulungen, z.B. nach drei Jahren. Wie oft sie im Einzelfall sinnvoll sind, hängt davon ab, wie intensiv und regelmäßig mit dem in der Schulung erworbenen Wissen gearbeitet wird, und wie sich geschulte Personen zwischen den Schulungen in Eigenregie auf "Ballhöhe" halten. Letztendlich sind Schulung und Urkunde Angebote an verantwortliche Personen, um nachweisen zu können, dass Sie auf eine angemessene Qualifizierung ihrer Fachkräfte geachtet haben.