VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
Wiewohl die Urkunde nicht befristet ist, sollte man seine Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Einem potenziellen Auftraggeber schuldet die Fachfrau/der Fachmann nämlich Wissen auf aktuellem Stand. Die Fünf-Jahresfrist begründet sich damit, dass alle allgemein anerkannten Regeln der Technik spätestens nach fünf Jahren zu überprüfen sind und oft auch überarbeitet werden. Da für eine Trinkwasser-Installation die Einhaltung aller allgemein anerkannten Regeln der Technik nach TrinkwV Pflicht ist und es in dem Bereich eine ganze Palette solcher Regeln zu beachten gibt, veraltet das erworbene Wissen in diesem Zeitraum schon zu nennenswerten Teilen. Das ist ganz einfache Statistik: Bei fünf zu beachtenden Regeln, die je nach fünf Jahren überarbeitet werden, änderst sich im Mittel eine pro Jahr. Und für eine Trinkwasser-Installation sind mehr als fünf zu beachten...
Denken Sie konkret auch daran, dass sich zum 9.1.2018 auch die TrinkwV selbst geändert hat.
Antwort:
Wie in der Richtlinie steht, müssen die Dichtheits- und Belastungsprüfungen mit trockener, ölfreier Druckluft oder inerten Gasen durchgeführt werden. D. h. Sie müssen auch im Krankenhaus nicht zwingend mit Inertgas prüfen, sondern können auch trockene, ölfreie Druckluft benutzen. Anders wäre das nur, wenn der Auftraggeber bestimmte Vorgaben macht.