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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Der Planer ist bis zur Entnahmestelle (!) verantwortlich dafür, eine Trinkwasser-Installation zu planen, die die Qualität des Trinkwassers im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht nachteilig verändert. Der Betreiber hingegen ist verantwortlich für die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs. Heißt im Klartext: Sie können sich nicht darauf zurückziehen, die Panzerschlauch-Installation sei "nicht Ihre Sache".
Wie der Bauherr nun den bestimmungsgemäßen BEtrieb sicherstellt, ist wiederum seine Sache. Mit automatischer Spülung hat er ein paar Sorgen weniger. Er darf aber durchaus auch durch organisatorische Maßnahmen (händisches Spülen) den nötigen Wasseraustausch sicherstellen. Nur muss er dann im Streitfall die Einhaltung seiner Pflicht nachweisen.
Die Frage am Ende verstehe ich nicht: VDI-Richtlinien werden von Fachleuten nach einem Verfahren erarbeitet, das Weißdrucken die Vermutungswirkung verleiht, allgemein anerkannte Regeln der Technik zu sein. Unsere Ausschüsse sind aufgrund ihrer umfassenden und ausgewogenen Besetzung mit allen interessierten Kreisen ziemlich gut darin, einen Realitätscheck durchzuführen.

Antwort:

Wir haben den VDI zur Mitträgerschaft eingeladen. Er hat uns ohne Angabe von Gründen mitgeteilt, dass er an einer weiteren Mitträgerschaft nicht interessiert ist.

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