VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
Die beiden Regelwerke sind aus unserer Sicht widerspruchsfrei - wenn man sie richtig liest und anwendet. Und nein: Sie dürfen sich nicht aussuchen, was Ihnen besser gefällt. Sie sind allerdings nicht zu drei- oder siebentägigem Wasserwechsel verpflichtet, sondern dazu, gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie das mit siebentägigem Wechsel zuverlässig hinkriegen, dürfen Sie es so machen. Dazu bitte weiterlesen!
Das Pendant zu DIN EN 806-5 ist VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 (Doppelnummer, nur eine Richtlinie). Diese wie auch die noch gültige VDI/DVGW 6023, Ausgabe 2013, gibt vor, dass der Wasserwechsel nach SPÄTESTENS 72 STUNDEN stattzufinden hat. Dieser Zeitraum KANN auf bis zu sieben Tage ausgedehnt werden, wenn man nachweisen kann, dass dann keine Probleme entstehen. Nachweisen kann man das nur, indem man Proben nimmt und analysieren lässt, aber eben nicht nur einmalig über eine Woche, sondern über einen geeigneten längeren Zeitraum, während dessen der weniger häufige Wasserwechsel vorherrscht. Hier empfiehlt sich die Einbindung eines Sachverständigen. Weder für die drei Tage noch für die sieben Tage lässt sich im Übrigen eine Garantie geben. Bei den drei Tagen sind sich die Mikrobiologen jedoch einig, dass sie ziemlich sicher sind.
Antwort:
Festlegungen zur Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen können Sie der Richtlinie VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 (Doppelnummer, also nur eine Richtlinie) sowie der vom DVQST e.V. mitgetragenen Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 entnehmen. Beachten Sie bitte auch, dass die AVBWasserV den Anschlussnehmer verpflichtet, seine Trinkwasser-Installation ab einer bestimmten Dauer der Stilllegung vom Netz des Wasserversorgungsunternehmens zu trennen.
Bei bereits länger andauerndem Leerstand wäre zu überlegen, ob vor der Übernahme eine mikrobiologische Untersuchung durchgeführt werden sollte, um sicherzustellen, dass nicht schon eine hohe Initialbelastung übernommen wird.
Die Wiederinbetriebnahme mit Vermietung ist nicht trivial: Üblicherweise werden nicht alle Wohneinheiten gleichzeitig bezogen. Sie müssten also einen Stichtag benennen, zu dem Sie die Trinkwasser-Installation (nach entsprechendem Wiederinbetriebnahmeprozess) "scharfschalten". Ab diesem Zeitpunkt muss jedoch für alle noch nicht bezogenen Wohneinheiten der bestimmungsgemäße Betrieb in der von Ihnen beschriebenen Weise händisch simuliert werden, und das so lange, bis alle Wohneinheiten in den "echten" bestimmungsgemäßen Betrieb übergehen.