VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
A: Nein, denn ein Zertifikat einer VDI-Partnerschulung stellt keine Autorisierung für bestimmte Tätigkeiten dar und wird auch nicht, wie beispielsweise ein Führerschein, als Voraussetzung für deren Ausführung, in einem Rechtstext genannt. Vielmehr ist das Zertifikat ein Angebot an Fachleute, nachzuweisen, dass sie sich, wie es von Ihnen gefordert wird, auf aktuellem Stand fortbilden. Der Träger des Zertifikats genießt die Vermutungswirkung, dass er aufgrund seiner Berufsausbildung und -erfahrung in der Lage ist, bestimmte Tätigkeiten ordnungsgemäß – hier speziell hygienegerecht – auszuführen. Das lässt sich nur sehr grob umschreiben, etwa so wie in Abschnitt D4 der aktuellen Ausgabe der VDI/DVGW 6023.
Antwort:
Zum 1.1.2018 wird der Weißdruck der Richtlinie erscheinen. Die Festlegungen zu Lehrgängen wurden im Rahmen der Einspruchsbehandlung aus der Richtlinie herausgenommen. Partnerschulungen dazu wird es also nicht geben. Wohl gibt es aber Sachverständige, darunter renommierte Fachleute aus dem Ausschuss, die jetzt Lehrgänge in Anlehnung an den Themenkatalog im Entwurf anbieten.
Es ist niemandem verboten, auch ohne Zertifizierung als VDI/BTGA/ZVSHK-anerkannter Sachverständiger Trinkwasserhygiene Gefährdungsanalysen zu erstellen. Obwohl der Gedanke einen gewissen Charme hätte. ;-) Gefährdungsanalysen müssen ja nach §16 (7) TrinkwV2001 erstellt werden, ob es nun zertifizierte Sachverständige gibt oder eben nicht. Es gibt daher auch keine Übergangszeit. Die ersten vier von DIN CERTCO geplanten Prüfungstermine in 2018 werden im Haus des VDI in Düsseldorf stattfinden. Wenn sich eine lokale Häufung von Anträgen ergibt, ist DIN CERTCO aber möglicherweise auch bereit, die Prüfung dort durchzuführen. Da die Prüfungen jedoch von DIN CERTCO unabhängig vom VDI organisiert und durchgeführt werden, können wir das nicht versprechen.