Direkt zum Inhalt

VDI-MT 5900 Blatt 4 - Entwurf

Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr - Assistiertes, automatisiertes und vernetztes Fahren

Auf einen Blick

Englischer Titel

Experts in automotive and road transport - Assisted, automated and connected driving

Erscheinungsdatum
2024-10
Enddatum der Einspruchsfrist
2024-12-31
Herausgeber
Fahrzeug- und Verkehrstechnik
Autor
Kraftfahrzeugtechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
47
Erhältlich in
Deutsch
Kurzreferat

Die Anzahl der in Deutschland registrierten Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) ist so hoch wie nie zuvor und in der Vergangenheit stetig gewachsen: Daher wurde - beginnend mit dem ersten Auftreten von Kraftfahrzeugen - vom Staat ein System von rechtlichen Regelungen und weiteren Sicherheitsmaßnahmen geschaffen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. In diesem System spielen Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr eine unverzichtbare und sicherheitsentscheidende Rolle, indem sie beispielsweise technische Fahrzeuguntersuchungen und Fahrerlaubnisprüfungen durchführen. Weiter analysieren und rekonstruieren sie Verkehrsunfälle und nicht zuletzt begutachten und bewerten sie Fahrzeuge und Fahrzeugschäden. Diese Beispiele zeigen die große Vielfalt und die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Tätigkeitsspektrums von Sachverständigen für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr auf.In der Richtlinie werden die Kompetenzen und Anforderungsniveaus dargestellt, über welche die Sachverständigen für Assistiertes, automatisiertes und vernetztes Fahren nach dem Abschluss ihrer (Befugnis-)Ausbildung verfügen sollen. Die Richtlinie ist an die Sachverständigen für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr gerichtet, die sich im Schwerpunkt ihrer Arbeit mit dem Tätigkeitsfeld Assistiertes, automatisiertes und vernetztes Fahren beschäftigen.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
117,70 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

Einspruch

Hier können Sie Ihren Einspruch zu diesem Richtlinien-Entwurf einreichen.

Jetzt Einspruch (online) einreichen Jetzt Einspruch (Excel) einreichen
Teilen