VDI-MT 2047 Blatt 4
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems
- Erscheinungsdatum
- 2019-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 8
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.
FAQ
Antwort:
Richtig ist, dass in der Richtlinie (leider) nur im Abschnitt „Regelmäßige Laboruntersuchungen“ der explizite Hinweis steht, dass die Probenahme durch nach VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022 geschultes Personal erfolgen soll. Die Schulung oder Nicht-Schulung von Personal hat jedoch Folgen: Nach den Grundregeln rechtswirksamer Delegation (siehe auch VDI 3810 Blatt 1.1) ist eine Delegation nur dann wirksam, wenn der Delegationsempfänger (1) fachlich geeignet ist, (2) ihm seine Aufgabe genau und verständlich vermittelt wurde, (3) er die Möglichkeiten (insbesondere Zugang) und Mittel hat, seine Aufgabe eigenverantwortlich zu erfüllen und (4) der Delegierende die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgabe in angemessenem Rahmen überprüft. Eine Schulungsurkunde nach VDI 2047 Blatt 2 dürfte i. S. einer entlastenden Dokumentation für (1) (fachliche Eignung) und Teilaspekte von (2) (Einweisung) wirken. Selbstverständlich kann eine Führungskraft auch durch entsprechenden Aufwand bei (2) (Einweisung) und (4) (Kontrolle) die nötige Absicherung erzielen. Die Verantwortung für die Probenahme bleibt in diesem Fall allerdings möglicherweise vollständig bei der Führungskraft.
Antwort:
Die verschiedenen Temperaturen beziehen sich auf verschiedene Dinge: die eine auf betriebsinterne Kontrollen, die anderen auf die regelmäßigen Laboruntersuchungen. Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist bekanntlich keine gute Idee. Hat man eine Nulllinie (in der Richtlinie „Normalzustand“ genannt, siehe Abschnitt 8.3.2.1) bestimmt, ist nur wichtig, dass man immer in gleicher Weise auswertet. Das Labor darf also ruhig die genannten vorgegebenen Verfahren verwenden und bei der betriebsinternen Kontrolle kann ruhig bei anderen Temperaturen bebrütet werden, da die Werte ohnedies nur in Zusammenarbeit mit dem Labor GROB korreliert werden können.