VDI-MT 2047 Blatt 4
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems
- Erscheinungsdatum
- 2019-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 8
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.
FAQ
Antwort:
Die 42. BImSchV schreibt eine 14-tägliche Überprüfung chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers vor. Diese Forderung kann von den meisten Betreibern ohne Nachrüstungen sofort erfüllt werden, da insbesondere größere Anlagen über diverse „Online-Messstellen“ (pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit usw.) verfügen.
Aus technischer und biologischer Sicht macht es Sinn, die Überprüfungen mindestens im Abstand von 14 Tagen durchzuführen. Wir empfehlen sogar jedem Betreiber (Temperatur und Leitfähigkeit), permanent zu überwachen.
Die VDI 2047 Blatt 2 schreibt eine kontinuierliche oder mindestens 14-tägliche Überwachung der elektrischen Leitfähigkeit vor. Diese Überwachung ist verfahrenstechnisch sinnvoll, weil über diesen Parameter folgende Veränderungen festgestellt werden können: Störung der Wasseraufbereitung, Veränderung der Eindickung, veränderte Rohwasserqualität usw. An dieser Stelle sehe ich keinen Widerspruch zwischen der VDI 2047 Blatt 2 und der 42. BImSchV, außer dass die VDI hier eine konkrete Messung vorschreibt, die aus den oben genannten Gründen sogar verfahrenstechnisch sinnvoll ist.
Die Anmerkung: „Der Zeitraum zwischen aufeinanderfolgenden Messungen darf auf bis zu 2 Monate ausgedehnt werden, wenn Erfahrungen vorliegen, die belegen, dass die Werte im laufenden Betrieb stabil sind“ bezieht sich u. E. nur auf Messgrößen, die über die elektrische Leitfähigkeit hinausgehen.
Antwort:
Grundsätzliches Problem der nicht-oxidierenden Biozide ist, dass es zwar Angaben zu den Neutralisationsmitteln, aber keine Konzentrationsempfehlungen gibt. M. W. hatte das UBA als Anregung aus den Diskussionen im Ausschuss seinerzeit mitgenommen, ein Forschungsprojekt zu diesem Thema zu initiieren. Ich habe allerdings den Stand nicht verfolgt und empfehle, das UBA direkt anzusprechen.