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VDI-MT 2047 Blatt 4

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
8
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.

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41,90 EUR inkl. MwSt.
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FAQ

Antwort:

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist eine Betreiberaufgabe. Wenn der Betreiber die nötige Fachkenntnis hat, die GBU zu erstellen, darf er das sicher auch selbst. Ich bezweifle allerdings, dass viele Betreiber die nötige umfassende juristische und technische Sachkkentnis haben. Ich wäre persönlich als Betreiber auch eher vorsichtig: Sollte Ihre GBU in Zweifel gezogen werden, wird die Beweislast dafür, DASS Sie als Betreiber die nötigen Kenntnisse hatten, bei Ihnen liegen. Sie können sich natürlich schulen lassen. Dann müssen Sie den Aufwand für die Schulung (Zeit und Kosten) und den Arbeitsaufwand für die Erstellung der GBU gegen das Sachverständigenhonorar aufrechnen. (Und so sehr ich von unseren VDI-Partnerschulungen überzeugt bin, glaube ich nicht, dass sie das für eine GBU nötige umfassende Wissen vermitteln.)

Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit Sie frei von Interessenskonflikten sind.

Mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen liegen diese Zweifel nicht so nahe.

Antwort:

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein totes Papier, sondern muss regelmäßig aktualisiert werden. Von daher würde ich tatsächlich eine Aktualisierung oder gar neue Gefährdungsbeurteilung empfehlen.

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