VDI-MT 2047 Blatt 4
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems
- Erscheinungsdatum
- 2019-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 8
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.
FAQ
Antwort:
42. BImSchV ist das eine, weitere rechtliche Rahmenbedingungen das andere. In der Begründung zur 42. BImSchV wird das geltende EU-Recht nicht ausreichend gewürdigt: Die (EU-)Biozid-Verordnung verlangt den Nachweis, dass Biozide nur minimal und gut begründet eingesetzt werden. D.h.: Für den Einsatz eines Biozids ist es erforderlich, dass zunächst Referenzwerte sowie Legionellen-Konzentration ermittelt werden. Die Aufgabe des Referenzwerts ist es, unnötigen Biozid-Einsatz zu verhindern. Liegt z.B. ein Referenzwert von 70000 KBE/ml ohne Legionellenbelastung vor, ist das System in Ordnung. Mit einem pauschalen Wert von 10000 KBE/ml würde in diesem Fall ein unnötiger Biozid-Einsatz erfolgen. Dieser Aspekt muss auch korrekterweise von Dienstleistern beachtet werden.
Mit der Ermittlung des Referenzwerts kann jedes System validiert werden. Das setzt zunächst mindestens sechs "Start"-Wertepaare (allg. Koloniezahl und KBE Legionellen) voraus, zu denen jedes Jahr bei ganzjährig betriebenen Anlagen vier weitere kommen. Aus einer Einzelbestimmung kann der Referenzwert nicht abgeleitet werden.
Antwort:
Bei den betriebsinternen Kontrollen nach Abschnitt 9.3.2.2 der Richtlinie steht die Formulierung "kann". "Zwingend notwendig" ist nur, dass Sie Ihre Anlage und deren Zustand so genau im Blick haben, dass keine Überschreitungen der Prüfwerte nach 42. BImSchV auftreten. Die Dip-Slide-Tests sind ein Hilfsmittel, mit dem Probleme evtl. aufgrund von Trends frühzeitiger erkannt werden können. Sie müssen dieses Hilfsmittel nicht benutzen, aber die Fachleute im Ausschuss fanden es immerhin so hilfreich, dass Sie es durch die Aufnahme in die Richtlinie als Hilfsmittel anbieten wollten.