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VDI-MT 2047 Blatt 4

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
8
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.

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FAQ

Antwort:

In der DIN EN ISO 19458 Probenahme, ursprünglich entwickelt für Trink- und Badewasser) ist die Entnahmetechnik Tabelle 1, Zweck a hauptsächlich für große Versorgungsleitungen und Hauptverteilungen im Trinkwasserbereich vorgesehen gewesen.

Daher die Anforderung zum Entfernen von Anbauteilen (Strahlformern etc.), das Abflammen und (beschrieben in 4.4.1.3 Hauptverteilungsleitungen):
"..die Entnahmearmatur halb öffnen und so lange Wasser abfließen lassen, bis die Temperatur konstant ist..".

Eine Volumen-/Mengenangabe wird hier nicht gemacht, auch keine konkrete Zeitvorgabe. Entscheidend ist die Temperaturkonstanz als Indikator dafür, dass jetzt "frisches" Wasser (nicht mehr durch Stagnation beeinflusst) der betrachteten Installation geliefert wird.

Die UBA-Empfehlung "..zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen..."usw. von 2017 verweist nur auf die
DIN EN ISO 19458 ("...sind die Vorgaben der DIN EN ISO 19458 einzuhalten." Seite 2, Pkt. C), was ja auch richtig ist.

Dies wird konkretisiert auf Seite 4 unter Pkt. C.2.1.:
"Die Durchführung der Probenahme erfolgt wie eine Probenahme aus Entnahmearmaturen nach DIN EN ISO 19458 Zweck a.
Es ist auch eine Probenahme an Dauerläufern möglich."

Auch hier wird keine Volumen-/Mengenangabe oder konkrete Zeitangabe gemacht, was ja korrekt ist, da es sich um einen Verweis auf die DIN EN ISO 19458 handelt.

In der VDI 2047 Blatt 2 wird ebenfalls auf die DIN EN ISO 19458 verwiesen, allerdings nicht explizit auf den Zweck a der Tabelle 1. Dies ergibt sich erst aus den Vorgaben für die (totraumarme) Probenahmearmatur "..desinfizierbar, vorzugsweise abflammbar.." und der Zeitvorgabe für das Ablaufenlassen vor der PN: "...vor der Probenahme ist das Wasser mindestens 30s ablaufen zu lassen.".

Desweiteren wird ja durch den Verweis auf die UBA-Empfehlung ebenfalls der Zweck a "hintenherum" eingeführt.

Auch in der VDI 2047 Blatt 2 wird keine Volumen-/Mengenangabe gemacht, allerdings die konkrete Zeitangabe von 30 Sekunden.
Wir haben damals darüber diskutiert, ob ein Ablaufenlassen bis zur Temperaturkonstanz sinnvoll ist, kamen aber meiner Erinnerung nach davon ab, weil je nach Art der Anbindung der PN-Armatur an die zu betrachtende Leitung (direkt in die Leitung eingebaut oder mit eigenem Abgang von der betrachteten Leitung) eine Temperaturkonstanz ggfs. sofort vorliegt, ohne das die PN-Armatur inkl. Zuleitung ausreichend gespült wurde. Wir wollten mit den 30 Sekunden Ablauf sicherstellen, das auf jeden Fall ein mehrfacher Wasserwechsel in der PN-Armatur samt Zuleitung vor der PN erfolgt.

Von daher gesehen ist das von Ihnen genannte Ablaufenlassen von 3 Litern (stammt aus dem Bereich der Untersuchungen von TW-Installationen) eigentlich nicht korrekt, da auch hier die Gefahr besteht, das die PN-Armatur inkl. Zuleitung nicht ausreichend gespült wird.

Also meines Erachtens ergibt sich daraus folgende Vorgehensweise:

- Anbauteile, falls vorhanden, entfernen
- Desinfizieren der PN-Armatur, am Besten durch Abflammen
- Ablaufenlassen des Wassers (bei mindestens halb, besser ganz geöffneter PN-Armatur) für mindestens 30 Sekunden, dann
- Flasche füllen (ohne das Ventil der PN-Armatur vorher noch einmal zu betätigen)

Antwort:

Die 42. BImSchV schreibt eine 14-tägliche Überprüfung chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers vor. Diese Forderung kann von den meisten Betreibern ohne Nachrüstungen sofort erfüllt werden, da insbesondere größere Anlagen über diverse „Online-Messstellen“ (pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit usw.) verfügen.
Aus technischer und biologischer Sicht macht es Sinn, die Überprüfungen mindestens im Abstand von 14 Tagen durchzuführen. Wir empfehlen sogar jedem Betreiber (Temperatur und Leitfähigkeit), permanent zu überwachen.
Die VDI 2047 Blatt 2 schreibt eine kontinuierliche oder mindestens 14-tägliche Überwachung der elektrischen Leitfähigkeit vor. Diese Überwachung ist verfahrenstechnisch sinnvoll, weil über diesen Parameter folgende Veränderungen festgestellt werden können: Störung der Wasseraufbereitung, Veränderung der Eindickung, veränderte Rohwasserqualität usw. An dieser Stelle sehe ich keinen Widerspruch zwischen der VDI 2047 Blatt 2 und der 42. BImSchV, außer dass die VDI hier eine konkrete Messung vorschreibt, die aus den oben genannten Gründen sogar verfahrenstechnisch sinnvoll ist.
Die Anmerkung: „Der Zeitraum zwischen aufeinanderfolgenden Messungen darf auf bis zu 2 Monate ausgedehnt werden, wenn Erfahrungen vorliegen, die belegen, dass die Werte im laufenden Betrieb stabil sind“ bezieht sich u. E. nur auf Messgrößen, die über die elektrische Leitfähigkeit hinausgehen.

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