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VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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FAQ

Antwort:

Die Durchführung der Gefährdungsanalyse (nicht -beurteilung) nach Trinkwasserverordnung sollte nur nachgewiesenermaßen hochqualifizierten Fachleuten anvertraut werden, da die Folgen der auf Basis einer unsachgemäßen Gefährdungsanalyse durchgeführten Maßnahmen das ganze Spektrum von Unwirksamkeit oder gar Verschlimmerung der Situation (aus beiden evtl. folgend eine Gefährdung von Leib und Leben) bis hin zum Totalverlust der fraglichen Trinkwasser-Installation überspannen können. Der VDI hat mit VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 und dem zugehörigen Zertifizierungsprogramm für Fachleute (siehe www.dincertco.de/6023) ein klares Statement dazu abgegeben, was eine Gefährdungsanalyse beinhalten muss und was als geeignete Qualifikation gelten darf. Eine Liste der bisherigen Zertifikatsinhaber finden Sie unter http://www.dincertco.tuv.com/search?locale=de&q=PZ-TWH.
Angesichts des hohen Risikos haben manche Berufshaftpflichtversicherungen die Abdeckung von "Kunstfehlern" bei der Gefährdungsanalyse ausgeschlossen. Das oder auch die realistische Selbsteinschätzung von Menschen "Das übersteigt meine Kompetenz." kann dazu führen, dass Fachleute den Auftrag ablehnen. Eine "billige" Gefährdungsanalyse kann, wie erwähnt, möglicherweise rückwirkend teuer zu stehen kommen.

Antwort:

Alle allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) werden regelmäßig überprüft und, sofern notwendig, überarbeitet. Jeder Fachbetrieb und alles Personal, das entsprechende Aufträge übernimmt, ist verpflichtet, sein Fachwissen auf aktuellem Stand zu halten. Das gilt in besonderem Maße bei Trinkwasser, denn die TrinkwV verankert die Einhaltung aller einschlägigen aaRdT als Grundlage der Mängelfreiheit und damit als Voraussetzung für die Erfüllung des Vorsorgeprinzips. Daher ist es für Fachleute schon undenkbar, fünf Jahre auf Basis eines veralteten Entwurfs zu arbeiten. Lange Rede, kurzer Sinn: Sie brauchen natürlich immer das Wissen aus den aktuellen aaRdT. Und der Gesetzgeber lässt keinen Zweifel daran, dass das eine Holschuld für Fachleute ist.

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