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VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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FAQ

Antwort:

Zum 1.1.2018 wird der Weißdruck der Richtlinie erscheinen. Die Festlegungen zu Lehrgängen wurden im Rahmen der Einspruchsbehandlung aus der Richtlinie herausgenommen. Partnerschulungen dazu wird es also nicht geben. Wohl gibt es aber Sachverständige, darunter renommierte Fachleute aus dem Ausschuss, die jetzt Lehrgänge in Anlehnung an den Themenkatalog im Entwurf anbieten.
Es ist niemandem verboten, auch ohne Zertifizierung als VDI/BTGA/ZVSHK-anerkannter Sachverständiger Trinkwasserhygiene Gefährdungsanalysen zu erstellen. Obwohl der Gedanke einen gewissen Charme hätte. ;-) Gefährdungsanalysen müssen ja nach §16 (7) TrinkwV2001 erstellt werden, ob es nun zertifizierte Sachverständige gibt oder eben nicht. Es gibt daher auch keine Übergangszeit. Die ersten vier von DIN CERTCO geplanten Prüfungstermine in 2018 werden im Haus des VDI in Düsseldorf stattfinden. Wenn sich eine lokale Häufung von Anträgen ergibt, ist DIN CERTCO aber möglicherweise auch bereit, die Prüfung dort durchzuführen. Da die Prüfungen jedoch von DIN CERTCO unabhängig vom VDI organisiert und durchgeführt werden, können wir das nicht versprechen.

Antwort:

Für die Gefährdungsanalyse fehlt den Probenehmern der nötige Berufsabschluss (mind. Techniker/Meister). Dieser ist aus Sicht der VDI-Fachleute im Zertifizierungsprogramm auf http://www.dincertco.de/media/dincertco/dokumente_1/zertifizierungsprogramme/Sachverstaendige_TWH.pdf nachzulesen. Selbst die – aus unserer Sicht an der Stelle zu lockere – UBA-Empfehlung zur Gefährdungsanalyse lässt eine GefA durch Kat.-A-Geschulte nur zu, wenn diese einen höheren Berufsabschluss haben. Die Teilnehmer können eine Urkunde Kat. B erhalten, aber das tut immer noch nichts daran, dass Sie nicht für die GefA qualifiziert sind. Ich verweise hier auf die VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 und das Expertenforum am 9.1.2018, www.vdi.de/trinkwasser.

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