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VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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FAQ

Antwort:

Nach TrinkwV ist der UsI verplichtet, seine Nutzer über Bleileitungen zu informieren. Gem. § 17 (1) ist die Anlage nur unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. In Verbindung mit der Vorgabe, dass auch im Betrieb nur geeignete Materialien gem. der seit 10.04.17 verbindlich geltenden Positivliste des UBA für Metalle zu verwenden sind, ist ein Weiterbetrieb der Anlage mit ungeeigneten Materialien nicht zulässig. Die Bleileitungen müssen entsprechend ausgetauscht werden. Ein Bestandsschutz kann nicht angewendet werden.
Bis zur Sanierung entspricht es den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten den Parameter Blei im Trinkwasser regelmäßig untersuchen zu lassen. Bei einer Überschreitung des Grenzwerts von 10 Mikrogramm sind unverzüglich Maßnahmen (Austausch der Rohrleitungen) zum Schutz der Nutzer zu treffen.

Antwort:

Augenscheinlich handelt es sich bei Ihrem Bauvorhaben um eine sogenannte Kleinanlage zur Trinkwassererwärmung (technische Definition). In diesem Fall hat der Monteur schon ganz Recht: Am Austritt der Trinkwassererwärmung (in Ihrem Fall der Wärmetauscher) soll die Temperatur von 55 °C nicht unterschritten werden, damit auch durch die Zirkulation noch immer mindestens 50 °C zurückgeführt werden. Die Zirkulationspumpe soll dazu ununterbrochen betrieben werden.
Zwar existiert ein älteres Regelwerk, das eine abgesenkte Temperatur für max. 8 Stunden bei ansonsten hygienisch einwandfreien Verhältnissen zulässt, doch wird davon heute in der Fachwelt generell abgeraten. Eine etwaige Energieeinsparung, die für eine solch begrenzte Absenkung der Temperatur zu erzielen wäre, müsste gegenüber dem Risiko einer Verkeimung der Anlage vernachlässigbar sein.

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