VDI 6023
-
Zurückgezogen
Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems
- Erscheinungsdatum
- 1999-12
- Zurückziehungsdatum
- 2006-07
- Ersatzdokument
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 40
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.
FAQ
Antwort:
Es ist nicht Ihr Verkäufer, der Sie in die Pflicht nimmt, sondern die Trinkwasserverordnung tut das. Lt. TrinkwV liegt die Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit beim Unternehmer und sonstigen Inhaber.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist nicht von alleine gesichert, wenn die Trinkwasser-Installation einmal errichtet ist. Sie hängt, und das zeigt ja die von Ihnen berichtete Verkeimung, deutlich vom bestimmungsgemäßen Betrieb ab. Trinkwasser ist nicht steril. Solange das Wasser häufig genug ausgetauscht wird, ist das kein Problem. Stagniert es aber in den Leitungen (auch in Teilen der Installation), kann das zu einer Verkeimung führen - und das leider nicht nur in den Teilen der Anlage, in denen das Wasser stagniert, sondern in der ganzen Anlage. Daher die Anforderung, dass alles Trinkwasser, das sich in der Installation befindet, binnen 72 Stunden ausgetauscht sein muss. Das aber kann der Verkäufer nicht leisten; er kann nicht in Ihre Wohnung gehen und alle drei Tage mal alle Wasserhähne für ein paar Minuten öffnen. Das muss der tun, der das Hausrecht hat, in Ihren vier Wänden also Sie.
Was Ihr Verkäufer hier also übt, ist Transparenz: Er weist Sie deutlich auf eine Verantwortung hin, die Sie haben. Natürlich tut er das, damit Sie sich, wenn Sie Ihre Pflicht vernachlässigen, nicht mit Nichtwissen herausreden können.
Antwort:
Aus unserer Sicht sollte nach FK 5 abgesichert werden. Eine reine Stagnationsstrecke wäre FK 2, aber hier sprühen die Düsen direkt auf die Kühlturmeinbauten und sind ihrerseits dem KT-Aerosol ausgesetzt.
Das wäre die technische Sicht. Ganz davon abgesehen gilt auch die "Adiabatik" nach 42. BImSchV als "Kühlturm" oder, allgemein, als Einrichtung, bei der ein Aerosolaustrag zu besorgen ist. Das wird zwar von den Herstellern mancher dieser Geräte immer mal wieder bezweifelt, ist aber nach herrschender Meinung der Fachkreise nicht gerechtfertigt. Wenn also DIN 1988-100 FK 5 für Kühltürme fordert, dann ist FK 5 einzubauen.