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VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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FAQ

Antwort:

Die Frage fängt mit einer nicht zutreffenden Annahme an: Die 60 °C müssen nach DVGW W 551 A und DIN 1988-200 am Speichervorlauf anstehen, am Speicherrücklauf mindestens 55 °C. Eine Auslauftemperatur von 60 °C ist im Regelwerk unserer Kenntnis nach nicht vorgesehen. Damit erübrigen sich u. E. die restlichen Ausführungen.

Antwort:

Es ist nicht Ihr Verkäufer, der Sie in die Pflicht nimmt, sondern die Trinkwasserverordnung tut das. Lt. TrinkwV liegt die Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit beim Unternehmer und sonstigen Inhaber.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist nicht von alleine gesichert, wenn die Trinkwasser-Installation einmal errichtet ist. Sie hängt, und das zeigt ja die von Ihnen berichtete Verkeimung, deutlich vom bestimmungsgemäßen Betrieb ab. Trinkwasser ist nicht steril. Solange das Wasser häufig genug ausgetauscht wird, ist das kein Problem. Stagniert es aber in den Leitungen (auch in Teilen der Installation), kann das zu einer Verkeimung führen - und das leider nicht nur in den Teilen der Anlage, in denen das Wasser stagniert, sondern in der ganzen Anlage. Daher die Anforderung, dass alles Trinkwasser, das sich in der Installation befindet, binnen 72 Stunden ausgetauscht sein muss. Das aber kann der Verkäufer nicht leisten; er kann nicht in Ihre Wohnung gehen und alle drei Tage mal alle Wasserhähne für ein paar Minuten öffnen. Das muss der tun, der das Hausrecht hat, in Ihren vier Wänden also Sie.
Was Ihr Verkäufer hier also übt, ist Transparenz: Er weist Sie deutlich auf eine Verantwortung hin, die Sie haben. Natürlich tut er das, damit Sie sich, wenn Sie Ihre Pflicht vernachlässigen, nicht mit Nichtwissen herausreden können.

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