VDI 6023
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Zurückgezogen
Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems
- Erscheinungsdatum
- 1999-12
- Zurückziehungsdatum
- 2006-07
- Ersatzdokument
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 40
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.
FAQ
Antwort:
Soweit es die Hoheit des Energieversorgers betrifft bzw. was er vorschreiben kann und was nicht, sollte man prüfen, ob es in dem Versorgungsgebiet technische Einbaurichtlinien des Versorgers gibt, die man als Vertragsinstallationsunternehmen oder Anschlussnehmer unterschrieben hat.
Aus DIN 1988-200 ergibt sich, dass zusätzlich zum Sicherheitsventil auch Membranausdehnungsgefäße (MAG) eingesetzt werden KÖNNEN. Das etwaige Membranausdehungsgefäß muss dann nach DIN 4807-5 bauartbedingt dauerhaft durchströmt sein. Der Einbau muss entsprechend den Herstelleranweisungen so erfolgen, dass das MAG im Betrieb dann auch dauerhaft durchströmt wird. Aus VDI/DVGW 6023, Abschnitt 6.1, ergibt sich, dass nicht durchströmte Leitungen (z.B. Bypass-Leitungen) und Apparate unzulässig sind. Es dürfen nur Apparate für die Trinkwasser-Installation verwendet werden, die zwangsweise durchströmt werden.
Ein „MUSS“ oder ein „ZWINGEN“ ist aus hygienisch/technischer Sicht ausgeschlossen, da diese Apparate lediglich dazu dienen ein Tropfen des Sicherheitsventils zu verhindern/zu minimieren und keinen weiteren Nutzen in der Kaltwasserzuleitung haben.
Die Frage, die spontan stellt, ist, ob der Energieträger der Fernwärmeversorgung überhaupt über einen einfachen Wärmeübertrager mit dem Trinkwasser verbunden werden darf. Die Zuordnung muss hier nach DIN 1988-100, Abschnitt 9.2 erfolgen. Das bedeutet: Je nach Flüssigkeitskategorie des Wärmeträgermediums muss hier eine doppelwandige Trennung mit Zwischenmedium vorhanden sein (vgl. Tab. 2 DIN 1988-100).
Antwort:
Die Frage fängt mit einer nicht zutreffenden Annahme an: Die 60 °C müssen nach DVGW W 551 A und DIN 1988-200 am Speichervorlauf anstehen, am Speicherrücklauf mindestens 55 °C. Eine Auslauftemperatur von 60 °C ist im Regelwerk unserer Kenntnis nach nicht vorgesehen. Damit erübrigen sich u. E. die restlichen Ausführungen.