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VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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FAQ

Antwort:

Die TrinkwV funktioniert nach dem Vorsorgegrundsatz. D. h., eine Gefährdung ist dann nicht zu besorgen, wenn alle allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) eingehalten sind. Das ist bei einer Löschwasserleitung, nass, nicht der Fall, wenn diese nicht mit einer Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 abgesichert ist. Damit ist der erste Anstrich Ihrer Aufzählung erledigt. "Bestandsschutz" im juristischen Sinn gibt es bei Trinkwasser-Installationen (TWI) nicht, da er bedeuten würde, wie es ein befreundeter Anwalt ausdrückt, "dass Steine wichtiger wären als Menschen". Man kann nun als Betreiber eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen. Diese wird dann Maßnahmen zur Korrektur aller Abweichungen von den aaRdT auflisten, darunter auch die Absicherung nach Norm. Ich weiß nicht, ob irgendein Gefährdungsanalyst es auf seine Kappe nehmen würde, die Abweichung zu tolerieren, wenn hinreichend oft Proben untersucht werden. Da die Probenahme und -analyse auch Geld kostet, würde das vermutlich auf die Dauer bei einem ggf. engen Überwachungsintervall auch teuer. Damit würde ich den zweiten Anstrich als erledigt. Der dritte ist von vornherein sinnlos, da es bei der Sorge einer Gefährdung keine Rolle spielt, ob man in letzter Zeit Änderungen vorgenommen hat oder nicht.
Meine Empfehlung wäre: Gefährdungsanalyse durchführen lassen, ALLE erkannten Mängel nach den Empfehlungen des Gefährdungsanalysten beseitigen lassen.
Ein Register von Sachverständigen, bei denen der VDI überzeugt ist, dass sie die dafür nötige Kompetenz haben, finden Sie unter http://www.dincertco.tuv.com/search?locale=de&q=PZ-TWH.

Antwort:

Um nach TrinkwV justiziable Proben nehmen zu dürfen, muss man als Probenehmer vertraglich in die Akkreditierung des Analyselabors eingebunden sein. Der VDI bietet hierzu keine spezifischen Schulungen an; Sie finden solche jedoch über Google von verschiedenen Anbietern.

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