VDI 6023
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Zurückgezogen
Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems
- Erscheinungsdatum
- 1999-12
- Zurückziehungsdatum
- 2006-07
- Ersatzdokument
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 40
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.
FAQ
Antwort:
Die Trinkwasserverordnung spezifiziert keine Grenzwerte für Pilze. Entsprechend gibt es auch keine Festlegungen für die Probenahme.
Antwort:
Beprobungspflichtig auf Legionellen nach TrinkwV sind nur Anlagen nach Buchstabe e, die gewerblich oder öffentlich betrieben werden, die zudem eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung beinhalten (d.h. Speicher > 400 Liter und/oder Rohrleitungsinhalt Warmwasser zwischen Speicher und der ungünstigsten Entnahmestelle > 3 Liter) und zusätzlich Einrichtungen zur Vernebelung enthalten. Es müssen alle drei Faktoren gleichzeitig erfüllt sein. Beispiel: Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, aber weder gewerblich noch öffentlich betrieben, wird nicht beprobt. Oder umgekehrt, gewerbliche Installation, aber keine Großanlage, wird auch nicht beprobt.
Bei der beschriebenen Anlage scheint es sich um eine dezentrale Trinkwasserserwärmung zu handeln, das bedeutet: kein Speicher > 400 Liter und kein Rohrleitungsinhalt Warmwasser > 3 Liter = Kleinanlage. Daher sollte hier keine Beprobungspflicht auf Legionellen nach TrinkwV bestehen.