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VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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FAQ

Antwort:

Dämmung verzögert den Temperaturausgleich nur. Da aber die Vorgabe ist, *an der Entnahmestelle* 25 °C nicht zu überschreiten, muss folglich rechtzeitig und ausreichend gespült werden. Da kommt das Raumbuch ins Spiel: Auf den Angaben im Raumbuch (Vorschlag dafür siehe aktuellen Entwurf VDI 3810 Blatt 2.) muss der Planer seine Planung aufbauen, und der Betreiber ist verantwortlich dafür, dass der dort beschriebene bestimmungsgemäße Betrieb eingehalten wird.
Nun kann der Bauherr sich natürlich weigern, bestimmte Dinge zu bezahlen, die nach fachmännischer Einschätzung des Planers nötig wären. Dann ist der Planer gut beraten, wenn er den Auftrag zurückgibt, mindestens aber nachweislich (Schriftform!) darauf hingewiesen hat, dass er nicht zur Abweichung von den aaRdT aufgerufen hat, sondern sich dagegen ausgesprochen hat.
Wenn Sie Kritik an den Festlegungen der aaRdT, wie DIN 1988-200 oder eben VDI 6023 üben möchten, darf ich Sie auf die jeweiligen Einspruchsverfahren zu den Entwürfen hinweisen.

Antwort:

Der Planer ist bis zur Entnahmestelle (!) verantwortlich dafür, eine Trinkwasser-Installation zu planen, die die Qualität des Trinkwassers im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht nachteilig verändert. Der Betreiber hingegen ist verantwortlich für die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs. Heißt im Klartext: Sie können sich nicht darauf zurückziehen, die Panzerschlauch-Installation sei "nicht Ihre Sache".
Wie der Bauherr nun den bestimmungsgemäßen BEtrieb sicherstellt, ist wiederum seine Sache. Mit automatischer Spülung hat er ein paar Sorgen weniger. Er darf aber durchaus auch durch organisatorische Maßnahmen (händisches Spülen) den nötigen Wasseraustausch sicherstellen. Nur muss er dann im Streitfall die Einhaltung seiner Pflicht nachweisen.
Die Frage am Ende verstehe ich nicht: VDI-Richtlinien werden von Fachleuten nach einem Verfahren erarbeitet, das Weißdrucken die Vermutungswirkung verleiht, allgemein anerkannte Regeln der Technik zu sein. Unsere Ausschüsse sind aufgrund ihrer umfassenden und ausgewogenen Besetzung mit allen interessierten Kreisen ziemlich gut darin, einen Realitätscheck durchzuführen.

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